Rheinland-Pfalz Landesrechnungshof fordert von kommunalen Bürgermeistern: Spart bei den Dienstwagen!

Trier/Mainz · In der Luxus-Karosse durch die Provinz: Manche kommunale Amtsträger fahren ihre Dienstwagen privat und dürfen es nicht. Einige gönnen sich gar teure Ausstattungen bis hin zu einem exklusiven Soundsystem, heißt es im Kommunalbericht.

 Zwei Dienstwagen auf dem Weg zu einem Termin.

Zwei Dienstwagen auf dem Weg zu einem Termin.

Foto: dpa/Frank Molter

Denkt Bernhard Busch an die Schlagzeilen und Gerichtsprozesse zurück, stockt ihm kurz der Atem. „Für meine Familie und mich waren das die schwierigsten Zeiten“, sagt der Ex-Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer (Kreis Trier-Saarburg), der von 2004 bis 2015 Reisekosten einbehalten hatte, die er nicht hätte einbehalten dürfen. „Irrtümlich“, wie er sagt. Busch war mit einem Dienstwagen gefahren. Lief die Geschichte landauf, landab über alle Kanäle, tapsen Bürgermeister in Rheinland-Pfalz aber immer noch in Dienstwagen-Fallen, wie der Kommunalbericht des Landesrechnungshofs offenbart. Und in manchen Fällen geht es da um deutlich dickere Karossen als den VW Polo, mit dem Busch einst gefahren ist.

Nach den Rechnungsprüfern nutzen einige Amtsträger ihre Wagen gelegentlich illegal, lassen sie mit teurer Extra-Ausstattung ausrüsten und belasten die Haushalte durch zu hohe Leasingraten. Zehn Kommunen nahm der Rechnungshof unter die Lupe und fand alleine dort sechs Verstöße. Danach nutzten manche Bürgermeister den Dienstwagen unerlaubt privat, weil sie die Kommune nicht entschädigten. Erlaubt ist das nur Oberbürgermeistern in Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern – wie Trier. Für andere Amtsträger – wie Landräte und Bürgermeister – gelten strenge Ausnahmen, um Dienstwagen kostenlos fahren zu dürfen. Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle bis zu 30 Kilometern zählen dazu.

In manchen Fällen tadeln die Prüfer erhebliche finanzielle Nachteile für Kommunen. In einem Fall soll eine mit 13 Millionen Euro verschuldeten Ortsgemeinde für Dienstwagen ihres ehrenamtlichen Bürgermeisters eine monatliche Leasingrate von 619 Euro bezahlt haben. Nach dem Rechnungshof habe der Bürgermeister dagegen in einem ganzen Jahr, in dem er keinen Dienstwagen hatte, nur Reisekosten von 354 Euro angerechnet. Die Prüfer kritisieren, dass die Anschaffung eines Dienstwagens unterbleiben solle, wenn der Gemeinde dadurch deutlich höhere Kosten entstünden.

In einer verbandsfreien, kreisangehörigen Stadt kostete die Leasingrate mehrerer Dienstwagen monatlich bis zu 1200 Euro, heißt es im Rechnungshofbericht. Und nicht nur das: Die Autos sollen auf Wunsch des Bürgermeisters mit teuren Ausstattungen ausgerüstet gewesen sein – wie Fernsehempfang, Glasdach und exklusivem Soundsystem.

Wo es rechtswidrige Verstöße gab, ruft der Rechnungshof die betroffenen Kommunen auf, entstandene Kosten nachträglich von den Bürgermeistern zu fordern – sofern die Vergehen nicht verjährt sind. Der Ex-Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer hält das für korrekt. „Fehler passieren immer und überall“, sagt Busch, der selber nicht so glimpflich davonkam. Das Amtsgericht Trier verwarnte ihn im Oktober 2016. Wegen Erkrankung gab Busch sein Amt auf. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschied vor Wochen, dass Busch drei Jahre lang 20 Prozent weniger Ruhestandsgehalt bekommt. Gerecht behandelt sieht sich der Bürgermeister nicht, wie er andeutet. „Ich fühle mich merkwürdig, wenn ich nun lese, wie die Vergehen nach dem Rechnungshof geregelt werden sollen“, sagt Busch.

Die Prüfer geben in ihrem Bericht weder Namen noch Orte bekannt, in denen Bürgermeister gegen geltende Regeln verstoßen haben. „Der Bericht hat eine Beratungs- und keine Prangerwirkung für die Kommunen“, sagt Rechnungshof-Präsident Jörg Berres, der von einer Stichprobe spricht. „Ich gehe davon aus, dass sich im Land die große Mehrheit der Bürgermeister an Regelungen und Festsetzungen hält.“

Kritik äußert der rheinland-pfälzische Steuerzahler-Bund, der gegen einen Dienstwagen für hauptamtliche Bürgermeister nichts einwendet, aber die Angemessenheit hinterfragt. Wagen dürften nicht teurer sein als die der Landesminister, bei denen die monatliche Leasingrate höchstens bei 250 Euro liegen soll. „Besondere Luxus-Ausstattungen haben in einem kommunalen Dienstwagen nichts zu suchen“, mahnt René Quante, Geschäftsführer des Steuerzahlerbunds. „Wer das mag, kann sie sich gerne in sein Privatauto einbauen lassen.“

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