Archiv In Rheinland-Pfalz sind 3700 Täter trotz Haftbefehls auf freiem Fuß - Viele Gefängnisse platzen aus allen Nähten

Trier · In Rheinland-Pfalz sind über 3700 Straftäter auf freiem Fuß, obwohl gegen sie ein Haftbefehl besteht. Würden die Gesuchten gefasst, könnten sie in den schon jetzt teilweise überfüllten rheinland-pfälzischen Gefängnissen gar nicht untergebracht werden.

 Hinter Gittern: Der 30-Jährige, gegen den derzeit verhandelt wird, sitzt bereits wegen anderer Delikte im Gefängnis. Symbolfoto: dpa

Hinter Gittern: Der 30-Jährige, gegen den derzeit verhandelt wird, sitzt bereits wegen anderer Delikte im Gefängnis. Symbolfoto: dpa

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Bei der Einreisekontrolle am Hunsrückflughafen Hahn nahm die Bundespolizei vor einigen Tagen zwei per Haftbefehl gesuchte Straftäter fest. Nachdem die beiden die gegen sie verhängten Geldstrafen bezahlt hatten, wurden die Haftbefehle aufgehoben; die Männer durften weiterreisen. Sie tauchen nun nicht mehr unter den Personenfahndungen im polizeilichen Informationssystem Inpol-Z auf.

Andere Straftäter dagegen schon. Rund 150.000 Haftbefehle sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums derzeit nicht vollstreckt. Allein 3711 Straftäter seien aktuell von rheinland-pfälzischen Polizeidienststellen zur Festnahme ausgeschrieben, sagte der Sprecher des Mainzer Innenministeriums, Steffen Wehner, auf Anfrage unserer Zeitung.

Bei einem Großteil der Fälle handelt es sich um sogenannte Ersatzhaftstrafen. Sie kommen nur dann zum Tragen, wenn der Verurteilte eine Geldstrafe nicht bezahlt, wie bei den zwei auf dem Hunsrückflughafen Hahn festgenommenen Männern. Aber natürlich sind unter den Gesuchten auch "dicke Fische", also wegen Körperverletzung, Raub oder Sexualstraftaten verurteilte Kriminelle. Wie viele, kann der Ministeriumssprecher nicht sagen.

Die Gründe, warum per Haftbefehl gesuchte Straftäter nicht festgenommen werden, sind vielfältig: Mal ist der Gesuchte untergetaucht, mal ist das Delikt gering, mal hält sich der Täter im Ausland auf und kann dort nicht festgesetzt werden, weil kein internationaler Haftbefehl besteht.

Würde auch nur ein Teil der offenen Haftbefehle vollstreckt, bekäme das Land ernsthafte Probleme. Fünf von zehn rheinland-pfälzischen Gefängnissen sind nach Volksfreund-Recherchen derzeit überbelegt, darunter auch die JVA Trier. "Wenn die Polizei demnächst mehr kontrolliert und mehr gesuchte Straftäter findet, haben wir ein Problem", meint Landesvorsitzender Winfried Conrad vom Bund der Strafvollzugsbediensteten. Seine Forderung: In Trier und Koblenz sollten neue, zeitgemäße Justizvollzugsanstalten gebaut werden.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Matthias Lammert, kündigte im Gespräch mit unserer Zeitung an, das Thema auf die Tagesordnung im Mainzer Landtag zu setzen.Hintergrund

<strong>Auf Nummer sicher
In Rheinland-Pfalz sind viele Straftäter auf freiem Fuß, aber eine Gefahr geht von ihnen angeblich nicht ausMeinung

Fatales Signal
Warum Haftbefehle auch vollstreckt werden müssen

Von Rolf Seydewitz

Wer sich einen gewichtigen oder kriminellen Fehltritt leistet, wird dafür bestraft - im schlimmsten Fall mit Gefängnis. Haftstrafen sind aber nicht nur Sanktionen, sie sollen auch abschrecken. Beides bleibt auf der Strecke, wenn Haftbefehle - aus welchen Gründen auch immer - nicht vollzogen werden.

Sicher: Wer etwa wegen wiederholten Schwarzfahrens oder kleiner Betrügereien zu einer Geldstrafe verurteilt wird, die er nicht bezahlen kann oder will, und dafür jetzt einrücken soll, wird für ein Bagatelldelikt vergleichsweise hart bestraft. Andererseits sind die drohenden Strafen den meisten bekannt. Und es gibt in Rheinland-Pfalz noch die Möglichkeit, mit dem Modell "Schwitzen statt Sitzen", also gemeinnütziger Arbeit, sowohl um die Geldstrafe wie auch um den Knast herumzukommen. Zuletzt machte stets mehr als die Hälfte der zu einer Geldstrafe verurteilten rheinland-pfälzischen Straftäter von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Warum eigentlich?, werden auch diese Straftäter sich jetzt angesichts der Zahl von bundesweit mehr als Hunderttausend nicht vollstreckten Haftbefehlen fragen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein wegen kleinerer Delikte zur Fahndung ausgeschriebener Straftäter auch tatsächlich geschnappt und ins Kittchen gesteckt wird, ist offenbar denkbar gering.

Verständlich, wenn ein Betroffener es da drauf ankommen lässt. Wird er geschnappt, kann er die Geldstrafe notfalls immer noch zahlen, bevor er ins Gefängnis wandert. Das ist das fatale Signal, das von der hohen Zahl nicht vollstreckter Haftbefehle ausgeht. Über die wird der von Juristen so gerne zitierte rechtstreue Teil der Bevölkerung ohnehin nur den Kopf schütteln.

r.seydewitz@volksfreund.de

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