Koblenz/Trier: Ex Trierer HWK-Chef weiter auf der Anklagebank

Koblenz · Das Verfahren gegen den früheren Chef der Trierer Handwerkskammer vor dem Landgericht Koblenz wegen Subventionsbetrugs geht weiter. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat der Einstellung des Verfahrens nicht zugestimmt.

(woc) Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat einer Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Trier, Hans-Hermann K., nicht zugestimmt. Der Vorsitzende Richter Torsten Bonin hatte beim jüngsten Gerichtstermin vor dem Koblenzer Landgericht die Einstellung gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro vorgeschlagen ( der TV berichtete ). K. ist zusammen mit zwei weiteren ehemaligen Führungskräften der Trierer HWK wegen des Verdachts auf Betrug und Subventionsbetrug in Höhe von 880.000 Euro angeklagt.

"Aus Sicht der Staatsanwaltschaft kann zum konkreten Ausmaß eines möglichen Tatbeitrags des Angeklagten zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Bewertung vorgenommen werden", teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse am Freitag mit. Es stünden noch verschiedene Zeugen zur Vernehmung an, deren Angaben dazu beitragen könnten, das Verhalten des angeklagten früheren Chefs der HWK Trier "sachgerecht zu würdigen". Dies gelte sowohl für be- als auch für entlastende Beweise. Mit dem Nein der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens sei daher "keine Vorverurteilung des Angeklagten" verbunden, ergänzte Kruse

Dem mittlerweile 70-jährigen K. wird systematischer, gemeinschaftlicher Subventionsbetrug vorgeworfen. Zwischen 2003 und 2008 sollen die drei Angeklagten bei öffentlichen Fördergeldgebern gefälschte und überhöhte Abrechnungen eingereicht haben. Dem Angeklagte K. werden dabei acht selbstständige Taten von der Staatsanwaltschaft zugeschrieben. K. bestreitet die Vorwürfe.
Richter Bonin hatte Mitte Mai die Einstellung des Verfahrens gegen K. vorgeschlagen. Die Beweisaufnahme habe die Vorwürfe der Anklage bisher nicht bestätigt, argumentierte Bonin. Zwar hätten mehrere Zeugen vermutet, dass K. die treibende Kraft hinter dem Subventionsbetrug gewesen sei, nachgewiesen sei das aber nicht. Dass es überhöhte Förderanträge und gefälschte Stundenzettel gegeben hat, habe sich zwar objektiv bestätigt. Einzelheiten seien jedoch schwer aufzuklären, so Bonin. Es stehe zudem fest, dass K. sich nicht selbst bereichert habe.
Um das öffentliche Interesse, das an der Strafverfolgung gegen den Ex-HWK-Chef besteht, "zu befrieden" schlug Bonin eine Geldauflage in Höhe von 10 000 Euro vor, die K. zahlen sollte. Voraussetzung einer Einstellung nach Paragraf 153a des Strafgesetzbuchs ist allerdings, dass die Staatsanwaltschaft zustimmt. . "Dazu sehen wir allerdings keine Möglichkeit", erklärte auch Hans-Peter Gandner, stellvertretender Leiter der Koblenzer Staatsanwaltschaft, auf TV-Nachfrage. Im derzeitigen Verfahrensstadium fehle es "an einer ausreichenden Tatsachengrundlage, um beurteilen zu können, ob das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung des Angeklagten durch die Zahlung einer Geldauflage beseitigt werden kann", betonte die Staatsanwaltschaft.

K. selbst hatte der Einstellung des Verfahrens gegen ihn bereits beim letzten Verhandlungstag zugestimmt. "Wegen seines Alters und wegen der zu erwartenden Dauer der Hauptverhandlung, die sich angesichts der Zahl der noch zu vernehmenden Zeugen wohl bis in das Jahr 2018 hinziehen wird", erklärte dazu sein Rechtsanwalt Philip Grassl am Freitag auf TV-Nachfrage. Sein Mandant habe wiederholt erklärt, dass sich die Vorwürfe gegen ihn als unbegründet herausstellen werden. "Dies gilt natürlich auch bei einem Fortgang des Verfahrens", betonte Grassl.

Der Trierische Volksfreund hatte 2007 Unregelmäßigkeiten bei der Handwerkskammer aufgedeckt. Damals nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf und erhob im Herbst 2013 Anklage gegen mehrere Ex-Mitarbeiter der Kammer. Noch einmal zwei Jahre dauerte es, bis im September 2015 die Hauptverhandlung vor dem für Wirtschaftsdelikte zuständigen Koblenzer Landgericht begann.

Den für Montag, 6. Juni, angesetzten Verhandlungstermin hatte das Landgericht Koblenz am gestrigen Donnerstag abgesagt, weil einer der drei Angeklagten erkrankt sei. Nächster Prozesstag ist am Montag, 20. Juni, 9.30 Uhr. Die Staatsanwaltschaft will dann ausführlich begründen, warum sie eine Einstellung des Verfahrens gegen K. ablehnt.

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