Kommunen verdienen Geld mit dem Verkauf von Bürgerdaten

Trier · Bürger erfahren nicht, wenn Gemeinden ihre Daten an Privatpersonen oder Firmen herausgeben. Die Kommunen verdienen damit Geld: Rund 70?000 Euro nahmen Gemeinden in der Region im vergangenen Jahr dadurch ein.

Noch immer wird heftig über die vom Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossene Änderung des Meldegesetzes diskutiert. Danach sollen die Behörden nicht mehr verpflichtet sein, bei der Weitergabe von Meldedaten zu Werbezwecken die Erlaubnis der Bürger einzuholen. Die Bürger müssten daher selbst aktiv werden, um ihre Daten zu schützen.

Doch bereits heute unterliegt die Datenweitergabe durch die Städte und Kommunen praktisch keinen Einschränkungen, wie eine Anfrage des Volksfreunds in der Region ergeben hat. Eine einfache Melderegisterauskunft an Privatpersonen muss nicht begründet werden.

Jeder kann bei einem Einwohnermeldeamt nach Vor-, Nachname und Adresse von Bürgern fragen. Bei erweiterten, begründeten Anfragen werden auch der akademische Grad, Geburtstag und -ort herausgegeben. Von dieser Auskunft erfährt der Betroffene nichts. Auch nicht, wenn etwa Versandhäuser, Versicherungen oder Behörden Daten verlangen; Adressbuchverlage erhalten ebenfalls Auskunft. Widersprechen können Bürger der Herausgabe ihrer Daten nur in bestimmten Fällen, etwa wenn sie dadurch in Gefahr geraten würden.

Rund 20.?000 Auskünfte wurden im vergangenen Jahr in der Region erteilt. Einen Teil der Informationen geben die Ämter an Behörden und Krankenkassen kostenlos weiter. An anderen Datenabfragen verdienen die Gemeinden: Pro einfacher Auskunft sind sieben Euro fällig, erweiterte Auskünfte kosten zehn Euro, Anfragen von professionellen Abfragefirmen werden mit vier Euro berechnet. Annähernd 70?.000 Euro nahmen befragte Verbandsgemeinden und Städte dadurch 2011 ein, allein die Stadt Wittlich 11?.295 Euro. Man halte sich strikt an die Vorgaben des Meldegesetzes, heißt es bei den Kommunen.

"Die Bürger erfahren nicht, an wen ihre Daten gehen", kritisiert dagegen Judith Hartig, Leiterin der Abteilung für Datenschutz im Meldewesen beim Landesdatenschutzbeauftragten. Auch wüssten die Kommunen nicht, wer die Auftraggeber von Abfragen seien und was danach mit den Daten geschehe.

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