Landesregierung will Gewerbeschauen an Feiertagen verbieten

Trier · Künftig soll es keine Gewerbeschauen mehr an Feiertagen geben. Auch Sonntage könnten tabu sein. Das jedenfalls sieht ein Gesetzentwurf des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums vor. Gewerbeverbände der Region sind verärgert, sie fürchten das Aus für Gewerbeschauen.

Die Prümer Grenzlandschau, eine der größten Gewerbeschauen in der Eifel, ist am Mittwoch zu Ende gegangen, dem Tag der Arbeit. Das ist ein gesetzlicher Feiertag. Geht es nach den Plänen des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums dann werden künftig an Feiertagen keine Gewerbeschauen mehr erlaubt sein.

Auch an Sonntagen soll es keine Jahrmärkte mehr geben dürfen, auf denen neue Waren verkauft werden. "Das könnte das Aus für die Gewerbeschauen in Rheinland-Pfalz bedeuten", sagt Werner Scherf, Gewerberechtsexperte der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier. Gewerbeschauen seien nämlich eher Jahrmärkte. "Das wäre eine Katastrophe", sagt die Prümer Stadtbürgermeisterin Mathilde Weinandy. "Für unsere Gewerbe- und Verkaufsausstellung würde dies das Aus bedeuten", sagt Frank Hoffmann, Vorsitzender des Werbekreises Bernkastel-Kues, der alle zwei Jahre eine Gewerbeschau veranstaltet. Heinz-Berthold Kind, Vorsitzender des Saarburger Gewerbevereins, verlangt vom Wirtschaftsministerium eine Klarstellung. In dem Gesetzentwurf tauche der Begriff Gewerbeschau nicht auf. Genannt würden nur die Begriffe Messe, Ausstellung, Spezialmarkt, Jahrmarkt, Floh- und Trödelmarkt. "Es wird jetzt die Kunst sein, eine Gewerbeschau richtig zu definieren. Jahrmärkte sind sowohl an Sonn- und Feiertagen verboten, Messen und Ausstellungen nicht", sagt Kind.
Das Wirtschaftsministerium teilte auf TV-Anfrage mit, es handele sich um einen Gesetzentwurf, noch sei nichts endgültig. Fakt ist: Der Entwurf sieht ein generelles Feiertagsverbot für Messen, Ausstellungen und Märkte vor. Die Arbeitsgemeinschaft der IHK Rheinland-Pfalz sieht darin und der unklaren Sonntagsregelung eine "erhebliche Einschränkung" des Gewerbes.

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