Landgericht stellt Verfahren gegen Ex-CDU-Landeschef Christoph Böhr ein

Trier · Der ehemalige rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Christoph Böhr muss sich wegen der zehn Jahre zurückliegenden illegalen Wahlkampffinanzierung nicht erneut vor Gericht verantworten.

Nach Informationen von volksfreund.de hat das Mainzer Landgericht das Verfahren gegen den wegen Untreue vorbestraften Ex-Politiker vergangene Woche endgültig eingestellt. Begründung: Sollte der 62-jährige Böhr auch noch wegen versuchten Betrugs bestraft werden, fiele dies neben der bereits rechtskräftigen Verurteilung nicht mehr beträchtlich ins Gewicht, sagte ein Sprecher des Landgerichts.

Böhr war vor drei Jahren wegen Untreue zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil der CDU-Landtagswahlkampf 2006 teilweise mit Fraktionsgeld bezahlt worden war. Das ist verboten, gilt als illegale Parteispende. Der Bundesgerichtshof hatte später entschieden, dass Böhr seinerzeit zu Unrecht vom Vorwurf des versuchten Betrugs freigesprochen worden sei. Damit musste sich das Mainzer Landgericht erneut mit dem Fall befassen.

Christoph Böhr ist inzwischen Philosophie-Professor an der Hochschule Heiligenkreuz bei Wien. Mehr zum Thema später auf volksfreund.de und in der TV-Donnerstagausgabe.

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