Landtag debattiert über Sterbehilfe und Infrastruktur

Mainz · Um am 13. März 2016 einen neuen Landtag zu wählen, muss die Verfassung geändert werden. Der Gesetzentwurf wird in dieser Woche in erster Lesung im Parlament diskutiert. Die CDU-Opposition will über Brücken und Straßen reden.

Mainz. In einem Jahr wird in Rheinland-Pfalz gewählt. An welchem Tag genau, steht noch nicht fest. SPD, CDU und Grüne haben jeweils für den 13. März plädiert. Dann wählen auch Baden-Württemberg und Sachsen. Laut Verfassung geht das jedoch nicht, denn der Landtag muss sich bisher spätestens 60 Tage nach dem Wahltermin konstituieren, was traditionell am 18. Mai geschieht. Damit wäre die Wahl frühestens am 20. März möglich. Deshalb soll die Verfassung dahingehend geändert werden, dass die Frist auf 75 Tage verlängert wird.
Wird in Rheinland-Pfalz zu wenig Geld in eine vernünftige Infrastruktur investiert? SPD und Grüne meinen: Nein. Das glaubt jedoch die CDU-Opposition und will in dieser Woche im Landtag Initiativen zum Erhalt und Ausbau von Brücken und Straßen diskutieren. "Unter dieser Landesregierung ist das Straßennetz seit Jahren chronisch unterfinanziert", behauptet CDU-Fraktionsvize Alex Licht.
Von besonderer Bedeutung und praktisch ein Novum im rheinland-pfälzischen Parlament ist eine Orientierungsdebatte. Es geht um die Frage: Wenn Todkranke sterben wollen, dürfen ihnen dann Angehörige und Ärzte dabei helfen? Die Abgeordneten wollen offen und ohne Fraktionszwang über dieses kontroverse Thema diskutieren. Es geht dabei um Sterbebegleitung und -hilfe, um gesetzliche Regelungen und ethische Grenzsituationen. fcg

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