Lehre in Daun, Ehrenamt in Dockweiler, Absturz in Kaisersesch

Freiwillig wollte er nicht gehen, nun muss er: Ewald Mattes ist nicht mehr Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Kaisersesch (Kreis Cochem-Zell). Er ist der zweite Verwaltungschef im Land, der seinen Posten per Abwahlverfahren verloren hat.

 Da ist für den nun in der VG Kaisersesch abgewählten Bürgermeister Ewald Mattes (links) die Welt noch in Ordnung: Im August 2009 verlässt er nach einem Freispruch mit seinem Verteidiger Rüdiger Deckers das Cochemer Amtsgericht. TV-Foto: Archiv

Da ist für den nun in der VG Kaisersesch abgewählten Bürgermeister Ewald Mattes (links) die Welt noch in Ordnung: Im August 2009 verlässt er nach einem Freispruch mit seinem Verteidiger Rüdiger Deckers das Cochemer Amtsgericht. TV-Foto: Archiv

Daun/Kaisersesch. Der Wahlausschuss der VG Kaisersesch hat am Montag das Endergebnis der Abwahl des Bürgermeisters festgestellt - ein formaler Akt, aber mit Konsequenzen für Ewald Mattes: Er ist nun ganz offiziell nicht mehr Bürgermeister der VG. Dass ein amtierender Verwaltungschef in einem Abwahlverfahren seinen Posten verliert, ist in der Geschichte des Landes erst ein Mal vorgekommen. "Premiere" war 2006 in der VG Neumagen-Dhron (Kreis Bernkastel-Wittlich). Dort war mit Hans Werner Schmitt erstmals ein hauptamtlicher Verwaltungschef von den Bürgern wieder abgewählt worden. Schmitt war 2000 zum Bürgermeister gewählt worden, erlebte das Ende seiner ersten achtjährigen Amtszeit aber nicht mehr im Dienst. Anders bei Mattes: Der 59-Jährige, der eine Ausbildung bei der Kreisverwaltung in Daun absolviert und dort auch mehr als zehn Jahre gearbeitet hat, war 1995 zum Bürgermeister in Kaisersesch gewählt und 2003 im Amt bestätigt worden. Vor seiner Zeit als hauptamtlicher Verwaltungschef war er mehrere Jahre ehrenamtlicher Bürgermeister der Ortsgemeinde Dockweiler (VG Daun) gewesen. Im April 2010 ist Mattes vom Landgericht Koblenz wegen sexueller Nötigung einer Mitarbeiterin zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er beteuert nach wie vor seine Unschuld und ist in Berufung gegangen. Der VG-Rat Kaisersesch leitete dennoch nach der Verurteilung das Abwahlverfahren ein. Alle Fraktionen hielten Mattes unabhängig von der Rechtskraft des Urteils nicht mehr für tragbar. 51,6 Prozent der Wahlberechtigen haben schließlich am Sonntag ihre Stimme abgegeben: 82,7 Prozent davon sind gegen eine weitere Amtsführung von Mattes. Die hohe Wahlbeteiligung freut die Initiatoren des Verfahrens. "Wir sind erleichtert. Dieses Ergebnis bestärkt uns", erklärte der 1. Beigeordnete der VG, Leo Kaiser.

Mit seiner Abwahl tritt Mattes beamtenrechtlich in den Ruhestand. Er hat als Bürgermeister eine monatliche Besoldung von rund 6300 Euro bekommen, bis zum Ablauf seiner eigentlichen Amtszeit im Jahr 2012 erhält er nach der Abwahl eine monatliche Versorgung von rund 4500 Euro. Wird das Urteil des Landgerichts Koblenz, gegen das Mattes in Berufung gegangen ist, allerdings rechtskräftig, verliert er seinen Beamtenstatus und die damit verbundenen beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche.

Nach der Abwahl von Mattes wird in Kaisersesch nun die Wahl eines Nachfolgers vorbereitet. Laut Gemeindeordnung muss eine Neuwahl spätestens drei Monate nach dem Freiwerden der Stelle erfolgen, also spätestens Mitte November. Bis der Posten des Verwaltungschefs wieder besetzt ist, übernehmen zwei VG-Beigeordnete abwechselnd die Amtsgeschäfte.

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