Mord ohne Leiche: Verteidiger kämpft für neuen Prozess

Trier · Gibt es doch noch eine Neuauflage des Mord-ohne-Leiche-Prozesses? Der Verteidiger des wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilten Eifelers Hans S. will dies mit einer Verfassungsbeschwerde erreichen.

"Es hat keinen fairen Prozess gegeben. Und die Beweiswürdigung des Gerichts fiel einseitig zulasten des Angeklagten aus." Die Kritik des Trierer Strafverteidigers Paul Greinert an dem inzwischen 15 Monate alten Urteil des Landgerichts gegen seinen Mandanten ist nicht von Pappe; ebenso wenig wie das Urteil selbst. Wegen Mordes und versuchter Anstiftung zum Mord wurde der in Oberlascheid (Eifelkreis Bitburg-Prüm) wohnende Hans S. seinerzeit zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das fünfköpfige Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen verhassten Nachbarn Walter Klein im September 2007 ermordet hatte. Das Besondere an dem Fall: Die Leiche des Rentners wurde nie gefunden. Für die Täterschaft des Angeklagten sprachen nur Indizien, handfeste Beweise fehlten.

Ein Grund, warum nach dem Trierer Schuldspruch der Angeklagte auf die von seinem Verteidiger eingelegte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) hoffte. Vergeblich. Der BGH verwarf erst vor zwei Wochen die Revision, das Urteil wurde rechtskräftig.

Doch Strafverteidiger Paul Greinert lässt nicht locker. "Ich werde dagegen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen", kündigte Greinert am Mittwoch im Gespräch mit unserer Zeitung an. Das Gericht könne auf Rechtsfehler hinweisen und ein Urteil aufheben, sagt Greinert. Habe er damit keinen Erfolg, werde er den Fall vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg bringen, gibt sich Greinert kämpferisch. Und der Anwalt ist optimistisch, dass in dem Mord-ohne-Leiche-Prozess doch noch nicht aller Tage Abend ist.
"Ich habe damit gerechnet und sehe dem gelassen entgegen", meint dagegen Staatsanwalt Eric Samel. Die rechtlichen Hürden in Karlsruhe und Straßburg lägen hoch.

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