Nach Betrug: Neun Monate auf Bewährung für Trierer Rechtsanwalt

Trier · Im Prozess gegen einen bekannten Trierer Rechtsanwalt wegen Untreue und Betrugs hat das Landgericht Trier eine Haftstrafe neun Monaten auf Bewährung verhängt

Sie hat ihrem alten Grundschulfreund vertraut. Er, der mittlerweile zu einem bekannten Rechtsanwalt geworden ist, der bundesweit tätig ist, sollte ihr, der Verkäuferin, die sich mit Minijobs über Wasser gehalten hat, helfen. Alle ihre Ersparnisse, insgesamt 11.000 Euro hatte die heute 54-Jährige einem Mann anvertraut, der ihr versprochen hatte, das Geld für sie anzulegen. Doch stattdessen habe er das Geld für sich kassiert.

Der Rechtsanwalt sollte für sie das Geld eintreiben. Das machte der Jurist auch. Immer wieder setzte er dem angeblichen Geldanleger Fristen, wenn wieder einmal nicht wie vereinbart ein Geldbetrag gezahlt worden ist. Drohte ihm, wegen Untreue anzuzeigen.

Was aber weder der Mann noch die Frau, um deren Geld es ging, wussten: Der Anwalt veruntreute selbst das Geld. Statt der Frau das eingetriebene Geld zu zahlen, landete es auf seinem Konto. Das war zu der Zeit dick im Minus. Er habe sich zu der Zeit in einer schweren Lebens- und in einer finanziellen Krise befunden, sagten seine Verteidiger, Mark Höfler und Jürgen Hött, gestern beim Prozess gegen den bekannten Anwalt vor dem Trierer Landgericht. Er habe irgendwann den Überblick über seine Schulden verloren, meinte der angeklagte Jurist und sprach von seinen "schlimmsten Jahren in meinem Leben bis jetzt".

Die doppelt um ihr Geld geprellte Frau ("Das Geld wollte ich fürs Alter zurücklegen. Das war mein Notgroschen."), erfuhr erst durch eine Vorladung der Polizei, als sie als Zeugin aussagen sollte, dass ihr Schulfreund im Verdacht stand, nicht nur ihr Geld veruntreut zu haben, sondern auch Mandaten betrogen zu haben. Deswegen wurde dem 55-Jährigen der Prozess gemacht. Um insgesamt 22.000 Euro soll er sich so bereichert haben, etwa dadurch dass er von Mandaten zu Unrecht Vorschüsse kassiert hat, obwohl er als deren Pflichtverteidiger aus der Staatskasse bezahlt wird.

Einmal soll er einem Mandaten versprochen haben, ihn nach Zahlung einer Kaution aus der Untersuchungshaft zu bekommen. Das Gericht lehnte die Kaution ab, der Anwalt behielt das Geld trotzdem. Es tue ihm "von Herzen leid", sagte der angeklagte Rechtsanwalt nachdem die von ihm übers Ohr gehauene Frau gestern vor Gericht ausgesagt hatte. Er werde ihr das Geld zurückzahlen "so gut es geht". 200 Euro zahlt er ihr im Monat zurück.

Über drei Jahre soll der Anwalt Geld veruntreut und Mandaten betrogen haben, bis der Rechtsanwalt von sich aus Insolvenz beantragt hatte und so dem Finanzamt zuvor gekommen ist. Das hatte nämlich Forderungen von rund 250.000 Euro an den einst Mal gut verdienenden Juristen wegen nicht bezahlter Steuern auf schwarz kassierte Honorare. Auf über 450.000 Euro - darin auch die 11.000 Euro, die er der Frau schuldet -, belaufen sich die Forderungen von Gläubigern an den Rechtsanwalt, der mittlerweile Angestellter in seiner ehemaligen Kanzlei ist, die von zwei Kollegen geführt wird.

Aufgeflogen waren die Betrügereien durch Hinweise von Mandaten, die sich von dem Anwalt unter Druck gesetzt fühlten, weil er seine Pflichtverteidigung angeblich davon abhängig gemacht habe, dass sie Vorschüsse zahlten. Vor zwei Jahren wurde bereits ein Strafbefehl gegen ihn erlassen wegen sogenannter Gebührenüberhöhung, also zu Unrecht kassierter Vorschüsse. Außerdem erging ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung. Beide Taten ereigneten sich nach den nun im Prozess verhandelten Vorwürfen.

Die Gesamtstrafe von 200 Tagessätzen und über 6000 hat der Anwalt bezahlt. Er gilt damit als vorbestraft. Und das kann Auswirkungen auf seine Zulassung als Anwalt haben. Daher hatten seine Verteidiger, der Staatsanwalt und das Gericht zu Beginn des gestern zu Ende gegangenen Prozesses vereinbart, dass die Strafe nicht über zwölf Monate hinaus gehen soll, dann dürfte er nämlich auf keinen Fall mehr als Anwalt arbeiten. Daher verwundert es nicht, dass das vom Vorsitzenden Richter Armin Hardt verkündet Urteil neun Monate auf Bewährung lautet. Wobei Hardt allerdings betont "um Geschwätz vorzubeugen": "Wir haben den Angeklagten so behandelt, wie wir jeden anderen auch behandelt hätten." Und letztlich handele es sich bei einem Schaden von insgesamt 22.000 Euro um einen vergleichsweise geringen Schaden im Vergleich zu anderen vor Gericht verhandelten Fällen. Auch wenn, wie der Richter einräumte, die 11.000 Euro für die von dem Anwalt geschädigte Frau sicherlich keine kleine Summe seien. In manchen Fälle gehe es um Millionen, betonte auch Verteidiger Höfler. Trotzdem sprach er davon, dass es sich hierbei nicht um ein "normales Verfahren" gehandelt habe.

Zusammen mit seinem Kollegen Hött plädierte er für eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung. Staatsanwalt Ole Nannen hatte zuvor elf Monate auf Bewährung gefordert. Obwohl das Urteil unter zwölf Monaten Haft liegt, bedeute das nicht automatisch, dass der Verurteilte weiter als Anwalt tätig sein kann, sagt sein Verteidiger Hött. Darüber müssten nun Generalstaatsanwaltschaft und der Rechtsanwaltskammer entscheiden.

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