Wirtschaft Neues Kapitel der Nürburgring-Saga

Nürburgring · Die Kläger gegen den umstrittenen Streckenverkauf erwarten am 19. Juni ein Urteil.

   Der hell erleuchtete Freizeitpark am Nürburgring, aufgenommen Ende 2011.

Der hell erleuchtete Freizeitpark am Nürburgring, aufgenommen Ende 2011.

Foto: picture alliance / dpa/Thomas Frey

Wurde der Nürburgring rechtmäßig verkauft? Am 19. Juni wird das Gericht der Europäischen Union (EuG) über die Klagen von Nexovation und des Vereins „Ja zum Nürburgring“ gegen die Europäische Kommission entscheiden. Beide fechten den 77-Millionen-Euro-Verkauf der Traditionsrennstrecke im März 2014 an Capricorn an.

 Die Kommission hatte den Ring-Verkauf als europarechtskonform eingestuft. Die Kläger hingegen halten das Verfahren für intransparent und für diskriminierend.

Streitpunkte bei den beiden mündlichen Verhandlungen im Januar und April des vergangenen Jahres war neben dem Beihilferecht – das Land Rheinland-Pfalz hatte Gelder in Höhe von fast einer halben Milliarde Euro in die Rennstrecke gepumpt – auch die sogenannte 25-Prozent-Klausel. Demnach musste ein Bieter mindestens 25 Prozent des Höchstgebotes abgeben, um überhaupt die nächste Runde zu erreichen. So scheiterte beispielsweise der ADAC an einem nahezu 300-Millionen-Euro-Angebot aus Hongkong, das sich später als Luftnummer entpuppte.

Nexovation will damals mit rund 150 Millionen Euro ins Rennen gegangenen sein und kann daher nicht nachvollziehen, weshalb Capricorn um Chef Robertino Wild den Zuschlag bekam. Wild hält inzwischen keine Anteile mehr am Nürburgring. Die Mehrheit hat er an den russischen Unternehmer Viktor Charitonin veräußert.

Die juristisch spannende Frage ist nun: War Wild überhaupt jemals rechtmäßiger Besitzer dieser Anteile? Sollte das Gericht einem der Kläger Recht geben, wäre der Verkauf – und damit auch der anschließende Weiterverkauf – hinfällig. Allerdings könnten sowohl Nexovation, „Ja zum Nürburgring“ sowie die Europäische Kommission im Zweifel vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen, die nächsthöhere Instanz.

Der Ring wird die Gerichte also noch weiter beschäftigen, denn wenn EuG oder EuGH den Verkauf kippen, dürfte Charitonin sicher ebenfalls Ansprüche anmelden.

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