Korrektur Nicht ehemalige, sondern aktuelle Heimkinder über 18

Heimkinder: Aufgrund einer Fehlinterpretation seitens unserer Nachrichtenagentur enthält unser Bericht „Heimkinder sollen weniger zahlen für Unterbringung“ (TV vom 24. April, Seite 1) missverständliche Angaben.

Gleich zu Beginn des Berichts  ist von ehemaligen Heim- und Pflegekindern die Rede, die „nach Auffassung des rheinland-pfälzischen Jugendministeriums nicht für  die Kosten ihrer früheren Unterbringung belangt werden“ sollten. Bei den Betreffenden handelt es sich aber nicht um ehemalige, sondern um aktuelle Heim- und Pflegekinder über 18 Jahren. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. (red)

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