Nicht weit vom Mord entfernt

TRIER. (DiL) Zehn Jahre für einen versuchten Totschlag: Das Urteil des Trierer Schwurgerichts über den 42-jährigen Jerzy P. liegt im oberen Bereich des üblichen Strafrahmens. Die Kammer fand bei ihrer ausführlichen Abwägung wenig strafmildernde Momente zugunsten des Angeklagten.

"Wir haben nicht die geringsten Zweifel an der Tötungsabsicht", sagte die Vorsitzende Richterin Irmtrud Finkelgruen in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Nicht nur wegen mehrerer Zeugen, die entsprechende Ankündigungen des Täters gehört hatten: "Wer mehrfach mit einem Zimmermannshammer wuchtig auf den Kopf eines Menschen einschlägt, der nimmt dessen Tod nicht nur billigend in Kauf, der will ihn unmittelbar." Jeder einzelne Schlag sei laut Gutachter lebensgefährdend gewesen. Zuvor hatte die Kammer die Vorgeschichte und den Verlauf der Tat umfassend analysiert. Die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme fielen ausnahmslos zu Ungunsten von Jerzy P. aus. Er habe "wie eine Klette" an seinem späteren Opfer gehangen. Bei ihm hätten sich "große Gesten und schäbige Alltags-Handlungen" abgewechselt. Angesichts seiner besitzergreifenden Art habe seine Lebensgefährtin faktisch keine Chance gehabt, ihn los zu werden. In weiten Teilen richtete sich die Urteilsbegründung an die 32-jährige Frau, deren Leben nur durch das beherzte Eingreifen einer Nachbarin und eine rasche medizinische Versorgung gerettet wurde. Die Richterin bescheinigte der Nebenklägerin in mitfühlenden Worten, "intelligent, lebensklug und zupackend" zu sein. Sie werde "bis zum letzten Atemzug unter der Angst vor möglichen Spätfolgen zu leiden haben".Angeblich im Bewusstsein getrübt

Argumenten der Verteidigung, P. habe freiwillig von seinem Opfer abgelassen und sei möglicherweise durch einen "Affektsturm" tief greifend in seinem Bewusstsein getrübt worden, erteilte die Kammer eine Absage. Der Angeklagte habe die Situation im Hausflur zur Wohnung seiner Freundin "selbst herbeigeführt" und nicht planlos gehandelt. Dass er sich an die Tat nicht erinnern könne, nahm ihm das Gericht übrigens nicht ab. Die Vorgehensweise des Täters sei "sehr nahe an den Merkmalen eines Mordes", sagte Finkelgruen. Zwischen dem Totschlagsversuch und der vollendeten Tat hätte zudem "nur ein Millimeter gelegen". Deshalb sei das Gericht auch nicht bereit, den Strafrahmen, wie häufig bei Versuchs-Taten, herunterzusetzen. So folgte die Kammer weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft und blieb mit zehn Jahren nur knapp unter dem Strafantrag der Anklage.

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