Notfall ist für Private tabu

Darf ein privates Unternehmen Notfallpatienten ins Krankenhaus fahren? Darum ging es gestern vor dem Trierer Verwaltungsgericht. Eine Entscheidung gibt es noch nicht.

 Thorsten Anker, Chef des in Luxemburg gemeldeten privaten Unternehmens Medic Ambulance. TV-Foto: Archiv/Dagmar Schommer

Thorsten Anker, Chef des in Luxemburg gemeldeten privaten Unternehmens Medic Ambulance. TV-Foto: Archiv/Dagmar Schommer

Trier. "Wir sehen uns bestimmt bald wieder." Verwaltungsgerichtspräsident Georg Schmidt kann sich die kleine Spitze nicht verkneifen. Es ist nämlich nicht das erste Mal, dass das Trierer Verwaltungsgericht in Sachen Medic Ambulance verhandelt. Vor fast genau einem Jahr saß der Wittlicher Unternehmer Thorsten Anker schon einmal vor Schmidt. Anker ist Chef des in Luxemburg gemeldeten privaten Krankentransportunternehmens Medic Ambulance. Seit drei Jahren liegt er mit dem Kreis Trier-Saarburg im Clinch. Der Kreis ist zuständig für die Genehmigung von Rettungsdiensten in der Region. Weil Medic Ambulance vor einiger Zeit damit geworben hatte, ein "medizinischer Notdienst" zu sein, warnte die Kreisverwaltung Trier-Saarburg vor dem Anbieter. Dagegen zog Anker vor Gericht und bekam recht. Der Kreis darf nicht mehr vor Medic Ambulance warnen. "Es ist doch nicht des Teufels, was die Firma anbietet", begründete Schmidt damals die Entscheidung.

Gestern sahen sich Anker und ein Vertreter der Kreisverwaltung erneut vor Gericht wieder. Dieses Mal ging es um zwei Fahrten des luxemburgischen Unternehmens im Herbst 2007. Zwei Patienten hatten bei Medic Ambulance den angebotenen ärztlichen Hausbesuch angefordert. Der bei Medic Ambulance angestellte Mediziner habe entschieden, die Patienten in dem ähnlich wie ein regulärer Notarztwagen ausgestatteten Wagen des privaten Unternehmens in ein Krankenhaus bringen zu lassen werden. Dabei, so die Argumentation der Kreisverwaltung, habe es sich aber um einen Krankentransport gehandelt, und dafür habe das Unternehmen in der Region keine Zulassung.

Es habe sich lediglich um einen Krankentransport gehandelt, wie ihn Taxi-Unternehmen auch durchführen dürfen, wehrte sich Anker gestern. Das schien aber das Gericht anders zu sehen. Krankenfahrten seien Fahrten von nicht dringend behandlungsbedürftigen Patienten etwa zu Untersuchungsterminen. Bei den beiden von der Kreisverwaltung kritisierten Fahrten handelte es sich aber offensichtlich um medizinische Notfälle. Diese dürften aber nur von dafür zugelassenen Rettungsdiensten übernommen werden. Ein Urteil ist noch nicht gefallen. Extra Krankentransport: Wer Notfall- oder Krankentransport betreiben will, braucht nach dem Landes-Rettungsdienstgesetz eine Genehmigung. Darunter fallen Fahrten von dringend behandlungsbedürftigen Patienten. Dafür zugelassen sind nur Rettungsdienste - in der Region ist das das DRK. Krankentransporte, also etwa die Fahrt von Patienten zur Dialyse, dürfen von privaten Unternehmen wie Taxi-Firmen angeboten werden. (wie)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort