Parteispenden-Affäre: Landes-CDU sieht sich in der Opferrolle

Mainz/Trier · Die Landes-CDU weist die Kritik zurück, möglicherweise von illegalen Parteispenden gewusst zu haben. Schatzmeister Peter Bleser sieht die Union in der Opferrolle. Dennoch droht ihr eine Geldstrafe von bis zu 246.000 Euro.

Jeder Stuhl im Presseraum der CDU-Landesgeschäftsstelle ist besetzt, als Peter Bleser die Union am Dienstag in der Parteispenden-Affäre verteidigt. Der Bundestagsabgeordnete und Schatzmeister der Landes-CDU wehrt sich gegen Kritik, die Partei habe von 2008 bis 2015 bewusst illegale Spenden von 82.000 Euro kassiert. "Wir sind das Opfer", sagt Bleser.

Der Hintergrund: Die Eisenacher Anwaltskanzlei Hansen, die auch einen Sitz in Simmern (Hunsrück) hat, überwies dem Landesverband der CDU 18.500 Euro und dem Kreisverband Cochem-Zell 63.500 Euro. Der wahre Gönner soll aber Ex-Geheimagent Werner Mauss sein. Und Spenden von unbekannten Dritten über 500 Euro sind in Deutschland verboten.
Der CDU droht nun eine Strafe von bis zu 246.000 Euro. Bleser erwägt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Partei sei von der Kanzlei Hansen als Geldgeberin ausgegangen. Mitarbeiterinnen hätten jede Überweisung bei ihr telefonisch überprüft und die Spendenquittung auch an deren Adresse ausgestellt.

Allerdings stand auf Überweisungen an den Kreis- und den Landesverband in der Betreffzeile mehrfach "Nolilane" - was die CDU nicht stutzig machte. Die Firma soll Mauss gehören und steht laut seines Anwalts hinter den Spenden. Bleser, der Mauss nach eigenem Bekunden seit Jahren kennt, sagt, er habe von der Firma erstmals vergangene Woche gehört. Er verstehe nicht, warum Mauss nicht über den direkten Weg gespendet habe.

Die SPD kritisiert die Verteidigungslinie der Union. Die CDU habe die "Chance zur Aufklärung verpasst", twitterte Landesgeneralsekretär Daniel Stich. Strafrechtlich haben die Beteiligten zumindest derzeit nichts zu befürchten. Bislang seien keine Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz eingeleitet worden, sagte Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer unserer Zeitung. Nach dem Parteiengesetz ist es etwa verboten, die Herkunft von Einnahmen bewusst zu verschleiern.

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