Gesundheit Pflegekammer hat sich verrechnet

Trier · Versehen oder Schlamperei? Tausende Mitglieder müssen nach einem Fehler ihre Beitragseinstufung überprüfen.

 Eine Pflegerin führt eine ältere Frau über den Flur eines Seniorenheims.

Eine Pflegerin führt eine ältere Frau über den Flur eines Seniorenheims.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Die vor zwei Jahren neu gegründete rheinland-pfälzische Pflegekammer hat ihre 40 000 Mitglieder nicht korrekt über die Regelungen der Beitragsberechnung informiert. Das bestätigte Kammersprecher Benjamin Henze auf Anfrage unserer Zeitung. Beruhigend für die Mitglieder: Wer zu viel bezahlt hat, bekommt den Differenzbetrag zurückerstattet.

Schon die Einrichtung der ersten deutschen Landespflegekammer war von reichlich Tohuwabohu begleitet. Der Arbeitgeberverband Pflege und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatten im Vorfeld gegen die Kammer mobil gemacht. Sie bringe nur zusätzliche unnötige Bürokratie und erhöhe den Einfluss von kommerziellen Leistungsanbietern und Standespolitikern, hieß es zur Begründung. Nun dürften sich die Kritiker der Berufsvertretung für Pflegekräfte bestätigt fühlen. In einem unlängst an alle Mitglieder verschickten Schreiben räumt die Pflegekammer ein, „unrichtige Hinweise zur Beitragseinstufung“ gegeben zu haben. Der Fehler sei aufgefallen, weil „man jetzt alle Prozesse noch einmal auf den Prüfstand gestellt“ habe, sagte Kammersprecher Henze unserer Zeitung. Der kammerkritische Bundesverband für freie Kammern spricht dagegen von einem „groben Schnitzer“. Angesichts der Tatsache, dass der Fehler erst nach zwei Jahren bemerkt worden sei, könne von einer effektiven Verwaltungsarbeit keine Rede sein, kritisierte Geschäftsführer Kai Boeddinghaus.

Jedes der 40 000 Mitglieder muss sich selbst in eine von sieben Beitragsklassen einstufen. In welche, entscheidet das Bruttoeinkommen. Wer unter 500 Euro monatlich verdient, zahlt 30 Euro im Jahr, wer mehr als 5500 Euro bekommt, zahlt jährlich 300 Euro. Nach Angaben der Pflegekammer ist das Gros der Mitglieder mit einem monatlichen Einkommen zwischen 2500 und 4500 Euro in der Beitragsklasse fünf eingruppiert. In dieser Klasse beträgt der Jahresbeitrag 117,60 Euro. Weil die Bandbreite mit 2000 Euro relativ groß ist, ändere sich für viele Mitglieder nichts, weil sie nach der Beitragsneuberechnung weder eine Klasse höher noch eine Klasse tiefer rutschten, erläutert Kammersprecher Bejamnin Henze.

Die alte Beitragsberechnung war falsch, weil die Kammermitglieder aufgefordert wurden, sich nach ihrem aktuellen Monatseinkommen selbst einzuordnen. Entscheidend für die Berechnung muss aber das vorletzte, abgerechnete Geschäftsjahr unter Berücksichtigung von Weihnachtsgeld oder Zuschlägen sein. Das durchschnittliche Monatseinkommen dieses vorletzten Jahres ist künftig für die jeweilige Eingruppierung entscheidend. Die muss immer noch von jedem Mitglied selbst gemacht werden.

Nachteile soll durch die inzwischen korrigierte Beitragsberechnung niemand haben, verspricht die Landespflegekammer. Wer zu viel bezahlt habe, bekomme sein Geld unbürokratisch zurückerstattet, sagt Sprecher Henze zu. „Und wer zu wenig bezahlt hat, muss nicht nachzahlen.“

Mangelnde Kulanz werden selbst die Kritiker der Pflegekammer kaum vorwerfen können.

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