Polizeidaten-Affäre: Billen-Tochter wehrt sich gegen Doppel-Bestrafung

Trier · Zwei Jahre nach dem Urteil in der sogenannten Polizeidaten-Affäre beschäftigt der Fall noch einmal die Justiz: Die Tochter des Eifeler CDU-Landtagsabgeordneten Michael Billen wehrt sich vor dem Trierer Verwaltungsgericht gegen die Kürzung ihrer Bezüge.

Wenige Tage vor seinem 60. Geburtstag holt eine inzwischen sechs Jahre zurückliegende Affäre den Eifeler CDU-Politiker Michael Billen wieder ein. Allerdings steht dieses Mal nicht der Kaschenbacher selbst im Blickpunkt des Geschehens, sondern Billens 35-jährige Tochter. Die Polizeikommissarin wehrt sich vor dem Trierer Verwaltungsgericht gegen die zehnprozentige Kürzung ihrer Dienstbezüge über einen Zeitraum von drei Jahren. Nach Angaben einer Sprecherin des Gerichts geht es um insgesamt 9000 Euro. Diese Disziplinarmaßnahme wurde gegen die Landesbeamtin wegen ihrer Verwicklung in die Polizeidaten-Affäre verhängt. Zu unrecht, wie die Polizistin meint.
Die Tochter Billens war in der Berufsverhandlung vor dem Frankenthaler Landgericht im Dezember 2013 wegen der Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen zu 3200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Polizistin Daten über Geschäftspartner der Landesregierung im Polizeiinformationssystem Polis abgefragt und an ihren Vater weitergegeben hatte.

Billen wiederum habe die Informationen dann an die Presse lanciert. Das Motiv des CDU-Landtagsabgeordneten nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Hans-Jürgen Stricker: Billen habe beweisen wollen, dass die Landesregierung am Nürburgring Fehler gemacht habe. "Verständlich, aber nicht zulässig", kommentierte der Vorsitzende das Verhalten des Eifeler Politikers. Die Strafe für Billen: 3600 Euro wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen.
Politische Karriere fast beendet

Die Polizeidaten-Affäre hätte im Vorfeld der 2011er Landtagswahl um ein Haar Michael Billens politische Karriere beendet. Der Christdemokrat widersetzte sich seinerzeit aber allen Rücktrittsforderungen auch aus der eigenen Partei und gewann schließlich zum vierten Mal das Direktmandat in seinem Wahlkreis. Ein Erfolg, den viele im Vorfeld nicht für möglich gehalten hatten. Auch bei der Landtagswahl im März nächsten Jahres tritt Billen abermals an, lässt sich dieses Mal aber auch auf der CDU-Landesliste absichern. Um parteiinternen Krach zu vermeiden, hatte er darauf beim letzten Mal noch verzichtet.

Die Klage seiner Tochter wird am Dienstagvormittag nächster Woche unter Vorsitz von Präsident Georg Schmidt am Trierer Verwaltungsgericht verhandelt. Der Anwalt der 35-Jährigen argumentiert, dass die nach Bekanntwerden der Vorfälle lange Zeit suspendierte Polizeikommissarin nach dem Landesdisziplinargesetz für das damalige Fehlverhalten nicht erneut bestraft werden dürfe. Nach Angaben der Gerichtssprecherin fällt am Tag der Verhandlung voraussichtlich noch kein Urteil.

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