Migration Prümer Taliban scheitert mit Klage vor Gericht

Trier · Die Asylklage des als Prümer Taliban bekanntgewordenen afghanischen Asylbewerbers Khan A. ist entschieden.

Migration: Prümer Taliban scheitert mit Klage vor Gericht
Foto: Friedemann Vetter

Nur einen Tag nach der Verhandlung hat das Trierer Verwaltungsgericht gestern die Klage des 23-Jährigen abgewiesen. Damit muss der seit Dezember im Kirchenasyl lebende junge Mann definitiv ausreisen beziehungsweise wird abgeschoben. Zu den Gründen der Klageabweisung machte das Trierer Gericht zunächst keine Angaben.

Der Fall des jungen Afghanen beschäftigt die Behörden seit Jahren. Khan A. hatte deutsche und französische Behörden in der Vergangenheit getäuscht, indem er sich der Mitglied­schaft in einer terroristischen Vereinigung bezichtigte oder unter falschem Namen Asyl beantragte, um einer drohenden Abschiebung zu entgehen. Mitte September war der junge Afghane von den französischen Behörden nach Deutschland überstellt und hier in Abschiebehaft genommen worden. Er wurde aber später wieder auf freien Fuß gesetzt.

Seine Anwälte hatte erfolgreich die Fortsetzung des zuvor eingestellten Verfahrens beim Trierer Verwaltungsgericht beantragt. Der Termin für die Verhandlung stand bereits fest, als Khans Verteidiger die Klage wieder zurücknahm. Damit hätte der im Juni 2015 über den Iran und die Türkei nach Deutschland geflüchtete Afghane eigentlich abgeschoben werden können. Doch er flüchtete sich ins Kirchenasyl nach Berlin. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) prüfte den Fall noch einmal, aber am Ergebnis änderte sich nichts.

Jetzt ist also auch die Klage gegen die neuerliche Ablehnung des Asylantrags gescheitert. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin kann gegen die Trierer Entscheidung noch ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Die Erfolgsaussischten seien aber gering, sagen Experten. Die Anwältinnen von Khan A. waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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