Revision verworfen: 28-Jähriger muss wegen Mord an seiner Freundin lebenslang hinter Gitter

Trier · Wegen Mordes an seiner Freundin ist ein Mann aus Trier im vergangenen Juni 2013 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen.

Das teilte das Landgericht Trier mit. Der BGH habe die Revision als unbegründet erachtet. Damit ist das Urteil der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts rechtskräftig: Der Angeklagte aus Trier war wegen Mordes sowie versuchten Toschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann seine Freundin in der gemeinsamen Wohnung in Breit (Kreis Bernkastel-Wittlich) brutal erstochen hatte . Der Ehemann der Frau wurde ebenfalls durch Messerstiche verletzt, bevor ein Begleiter des Paars den Angreifer überwältigen konnte.

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