Rheinland-Pfalz will Stalking-Opfer besser vor Belästigungen schützen

Mainz · Pausenlos Anrufe, Liebesschwüre per SMS, unerwünschte Besuche: Viele Menschen, vor allem Frauen, leiden unter Nachstellungen. Nur selten werden Täter angezeigt und noch seltener verurteilt. Um Opfer zu schützen, setzt Rheinland-Pfalz auf eine Verschärfung des Stalking-Paragraphen. Experten bestätigen rechtliche Defizite.

Eines Tages liegt ein Strauß Rosen vor der Haustür. Waltraud Krämer freut sich - aber nicht lange. Unentwegt ist ein Wildfremder hinter der Triererin her. Er schellt an ihrer Wohnung, lauert ihr beim Einkaufen auf oder steht plötzlich vor ihrem Auto. Erst nach einem Jahr ist der Spuk endlich vorbei.

Stalking hat viele Gesichter - und schwerwiegende Folgen: Jedes fünfte Opfer denke an Suizid, 90 Prozent hätten dauerhaft Angst oder seien traumatisiert, berichtet Jens Hoffmann vom Institut Psychologie und Bedrohungsmanagement Darmstadt in einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Landtags.

Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Trier wurden in der Region im vergangenen Jahr 133 Fälle der Nachstellung angezeigt (2011: 123). Bundesweit gibt es jährlich etwa 30.000 Anzeigen. "Die Dunkelziffer ist hoch, meist kommt es gar nicht zur Anzeige", weiß Waltraud Krämer vom Weißen Ring Trier/Trier-Saarburg. Der Verein für Opferhilfe verzeichne zunehmend Hilferufe.

Ein maßgeblicher Grund dafür, dass nicht angezeigt wird: Laut Strafverfolgungsstatistik des Landes gab es 2012 nur in 15 Fällen Verurteilungen, sieben Verfahren wurden eingestellt. 2011 wurden zwölf Täter verurteilt.

Der Koblenzer Generalstaatsanwalt Erich Jung zeigt das Problem auf: Stalking-Paragraph 238 des Strafgesetzbuches beschreibt ein "Erfolgsdelikt". Will heißen: Strafbar macht sich ein Täter nur dann, wenn das Opfer so stark in seiner Lebensführung beeinträchtigt wird, dass es reagiert und etwa umzieht. Dazu fehlt aber oft das Geld.

Dass nur selten verurteilt wird, hat nach Einschätzung von Jung "negative Effekte": Die Täter fühlten sich bestätigt und werteten das als Freibrief, die Opfer fühlten sich erst recht hilflos. Die CDU-Landtagsfraktion dringt auf eine Verschärfung des Stalking-Paragraphen und hat einen Gesetzentwurf im Landtag eingebracht. Auch Justizminister Jochen Hartloff und die SPD sehen Handlungsbedarf. Die Grünen setzen bislang eher auf eine verstärkte Präventionsarbeit.

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