Rot-Grün betont den Klimaschutz

Mainz · Die Parteien streiten über Sinn oder Unsinn eines neuen Klimaschutzgesetzes für Rheinland-Pfalz. Für die CDU ist dieses nur "eine leere Hülle". SPD und Grüne betonen die politische Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.

Mainz. Merke: In der Landespolitik gibt es "Rahmengesetze" und "Maßnahmengesetze". Um ein Rahmengesetz handelt es sich bei dem Vorhaben, Klimaschutzziele für Rheinland-Pfalz festzuschreiben. Der Entwurf hat gestern mit den Stimmen von Rot-Grün und gegen die der CDU den Wirtschaftsausschuss des Landtags passiert. Kommende Woche soll er im Parlament beschlossen werden.
Definiert wird, dass der Ausstoß an Treibhausgasen bis 2020 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Stand von 1990 sinkt, bis 2050 mindestens um 90 Prozent. Die Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral sein.
Mit welchen einzelnen Maßnahmen diese Ziele erreicht werden sollen, bleibt vorerst offen. Während das Rahmengesetz von den Fraktionen der SPD und der Grünen auf den Weg gebracht worden ist, sollen die konkreten Schritte von der Landesregierung, hier dem Wirtschaftsministerium, noch erarbeitet werden.
Warum ein Gesetz als Rahmen, ohne Maßnahmen? Darüber gibt es grundlegende Differenzen. Die CDU-Opposition hält das für unnötig. "Wenn wir das Gesetz nicht beschließen, passiert - nichts!", sagt Sprecher Martin Brandl. Es handle sich nur um eine "leere Hülle", die Bürokratie und Kosten verursache. Zudem habe es harsche Kritik der Wirtschaft gegeben, die zum Teil korrigiert worden sei. Hinter den Klimaschutzzielen stehe die CDU.
Als "Vater" des Gesetzes gilt Bernhard Braun, Energieexperte der Grünen. Er verteidigt es vehement. Es habe intensive Gespräche mit Kammern und Verbänden gegeben. Nach einigen Änderungen - unter anderem sollen die Kammern davon ausgenommen werden, ihre Gebäude energetisch sanieren zu müssen - gebe es "breite Zustimmung". Nur die CDU sei noch außen vor.
Laut Braun bestehe "für die industrielle Entwicklung keine Gefahr". Es gehe nicht darum, jedes Gebäude der Landesverwaltung bis 2030 energetisch zu sanieren, das sei gar nicht zu bezahlen. Vielmehr werde vorgeschrieben, bei anstehenden Sanierungen den Klimaschutz zu berücksichtigen. Als Beispiel nennt Braun die Universitäten. Sie hätten noch keinen Öko-Strom, die Landesverwaltung seit 2011 schon, womit "Zigtausend Tonnen CO eingespart wurden".
SPD-Sprecher Marcel Hürter bezeichnet als maßgeblichen Grund für das Gesetz, das politische Ziel des Klimaschutzes habe "eine große Wertigkeit". Und die öffentliche Hand habe hier "eine Vorbildfunktion".
Die Union stößt sich auch daran, dass keine Abschätzung der Folgekosten vorgenommen wird. Wenn die Landesregierung Gesetze vorlege, sei sie dazu verpflichtet, das Parlament bei eigenen Gesetzentwürfen aber nicht, verdeutlicht CDU-Politiker Norbert Mittrücker. Das sei falsch. SPD und Grüne halten die Ermittlung der Folgekosten erst für angebracht, wenn es um die entsprechenden Maßnahmen geht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort