Säugling schwer verletzt

Bei einem im Juli ins Wittlicher Krankenhaus gebrachten Baby besteht der Verdacht auf Kindesmisshandlung. Das Sorgerecht ist auf das Jugendamt übertragen worden.

Wittlich/Trier. (sos) "Es gibt Spuren, die auf eine schwere Misshandlung hinweisen", bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos. Ein Gutachten des Rechtsmediziners liege noch nicht vor, detailliertere Angaben seien derzeit nicht möglich. Der sechs Wochen alte Säugling sei im Beisein der Mutter in die Wittlicher Klinik gebracht worden. Das Krankenhaus habe wegen des Gesundheitszustandes des jungen Patienten am selben Tag die Behörden eingeschaltet.

Krankenhausdirektor Peter Schon bestätigt das: "Das Kind wurde mit dem Rettungswagen eingeliefert, nachdem es bei einem Kinderarzt aufgefallen war. Der Verdacht schien eindeutig." Chefarzt Dr. Klaus Mahler habe unverzüglich die Kripo informiert. Gleichzeitig wurde wegen der offensichtlich schwerwiegenden Verletzungen das Jugendamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich durch das Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich eingeschaltet. "Das Jugendamt hat daraufhin die sofortige Inobhutnahme des Säuglings veranlasst", sagt Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung. Die Familie sei dem Jugendamt bis dahin völlig unbekannt gewesen. "Schon am folgenden Tag wurde das Sorgerecht durch eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts Wittlich auf das Jugendamt übertragen", erklärt Manuel Follmann weiter: "Das Kind befindet sich noch im Krankenhaus." Das Besuchsrecht bestehe für ein Elternteil im Beisein Dritter. Nach Entlassung aus der Klinik werde die Betreuung und Versorgung des Kindes zumindest bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen durch das Jugendamt sichergestellt.

"Hier schläft niemand. Es wird alles getan, was zum Wohle des Kindes ist", sagt Staatsanwalt Horst Roos abschließend. Er verweist darauf, dass im jetzigen Stadium der Ermittlungen, in dem "alles noch in der Schwebe" sei, Mutmaßungen auch den treffen könnten, der es nicht war, weshalb die Staatsanwaltschaft sich noch nicht weiter zu dem Fall äußern könne.

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