Schuldspruch rückt näher

BITBURG. Vor dem Bitburger Jugendschöffengericht ist am Dienstag der Prozess gegen einen 69-jährigen Kommunalpolitiker aus dem Kreis Bad Kreuznach fortgesetzt worden. Der Mann soll vor drei Jahren seine damals elfjährige Enkelin sexuell missbraucht haben. Ob das Mädchen die Wahrheit sagt, soll nun ein Glaubwürdigkeits-Gutachten zeigen.

Die Selbstsicherheit und Redseligkeit, die Franz Georg Enders zum Prozessauftakt vor einer Woche an den Tag legte, scheint wie weggeblasen. Ruhig sitzt der 69-Jährige neben seinem Anwalt Anton Jakobs auf der Anklagebank, er wirkt nachdenklich, skeptisch, macht sich ständig Notizen. Keine Frage: Die Sterne stehen nicht gut für den Bundesverdienstkreuzträger und langjährigen FWG-Kommunalpolitiker. Wenn die Anzeichen nicht trügen, wird Franz Georg Enders in ein paar Wochen, wenn die Verhandlung vor dem Bitburger Jugendschöffengericht fortgesetzt wird, verurteilt werden. Nur ein Glaubwürdigkeitsgutachten, das Enders' Verteidiger sozusagen in letzter Minute erfolgreich beantragte, trennt den Angeklagten noch von dem wahrscheinlichen Schuldspruch. Der gerade erst wiedergewählte Kreis- und Verbandsgemeinde-Beigeordnete soll bei einem Familienbesuch in der Eifel Anfang Januar 2001 seine Enkelin an der Brust und im Intimbereich berührt haben. Enders bestreitet die Tat, sieht sich als Opfer einer Intrige seines mittlerweile in Scheidung lebenden Schwiegersohns. Zeugen für den Vorfall, der erst im vergangenen Jahr aktenkundig wurde, als der Rosenkrieg der Eltern eskalierte, gibt es keine. Doch die gestrigen Zeugenaussagen sprechen für das mittlerweile 15-jährige Mädchen - und gegen ihren 54 Jahre älteren Großvater. Prominenteste "Fürsprecherin" - die ehemalige rheinland-pfälzische Kultusministerin Hanna-Renate Laurien. Die "unbremsbare" (Richter Werner von Schichau) CDU-Politikerin bestätigte dem Gericht schriftlich, bereits Anfang 2001 vom Vater des Kindes über den angeblichen Vorfall informiert worden zu sein. Mehrfach habe sie ihrem Duzfreund daraufhin "dringend geraten", Strafanzeige gegen den Schwiegervater zu stellen - vergeblich. Es sei schlimm, wenn sexuelle Übergriffe verheimlicht würden, schreibt Laurien.Keine Anhaltspunkte für erfundene Geschichte

Als glaubwürdig schätzten die Aussagen der 15-Jährigen auch eine Psychologin des Kinderschutzdienstes und eine ehemalige Religionslehrerin ein, der sich das Mädchen kurz nach den angeblichen Opa-Übergriffen seinerzeit anvertraut hatte. Trotzdem soll jetzt auf Antrag der Verteidigung noch ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt werden. Auch wenn es keinen Anhaltspunkt für die Theorie gebe, "dass das Kind die Geschichte erfunden hat" (von Schichau). Bis das Gutachten vorliegt, können noch einige Wochen vergehen.

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