Sexueller Missbrauch: Bistum Trier schaltet Staatsanwalt ein

Bei der Trierer Staatsanwaltschaft sind in den vergangenen Tagen zwei Fälle möglichen sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier angezeigt worden. In einem Fall hat das Bistum die Ermittlungsbehörde eingeschaltet. Das teilte Triers Leitender Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer auf TV-Anfrage mit. Das Bistum schweigt vorerst zu der Anzeige.

Trier. Triers Bischof Stephan Ackermann, Sonderbeauftragter der deutschen katholischen Kirche zur Aufklärung der sexuellen Missbrauchsfälle, hat derzeit auch im eigenen Bistum einiges zu klären: Bei der Staatsanwaltschaft Trier sind in den beiden vergangenen Wochen zwei Fälle von sexuellem Missbrauch im Bistum Trier angezeigt worden.

Einen der beiden Missbrauchsvorwürfe habe das Bistum mitgeteilt. "Ein weiterer Fall ist von einer dritten Person, nicht von dem möglichen Opfer, angezeigt worden", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer auf TV-Anfrage. Nähere Angaben wollte der Chef der Staatsanwaltschaft nicht machen, "denn nach derzeitiger Einschätzung sind die Vorwürfe verjährt."

Das Bistum schweigt noch zu der Strafanzeige. Auf TV-Anfrage sagte Bistumssprecher Stephan Kronenburg: "Wir äußern uns bis kommenden Montag nicht mehr zu Missbrauchsfällen." Der Grund: In fünf Tagen wird der Trierer Bischof einen Zwischenbericht über die im Bistum Trier bekannt gewordenen Missbrauchsfälle geben.

Macht es überhaupt Sinn, nach Eintritt der Verjährung eine Strafanzeige zu stellen? Generell gilt: Eine Anzeige ist auch nach Eintritt der Verjährung möglich. "Dies kann sogar sinnvoll sein, weil die Verjährungsfristen nicht immer leicht festzustellen sind", sagte Brauer. Sei allerdings Verjährung eingetreten, könne die angezeigte Tat nicht mehr verfolgt werden. Es dürften dann auch keine weiteren Ermittlungen veranlasst werden. "Zu prüfen ist aber immer, ob der Verdacht besteht, dass die Taten gegebenenfalls zum Nachteil anderer Opfer weitergingen", sagte Brauer.

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