Ladenöffnungszeiten Sollen Läden in Rheinland-Pfalz nachts öffnen dürfen? Trierer startet Petition für Nachtkioske

Trier/Mainz · In Trier und Mainz setzen sich Menschen dafür ein, nach 22 Uhr einkaufen zu können. Die Landesregierung winkt ab. Ein Koalitionspartner regt aber an, die Regeln zu überdenken.

 Ein Hinweisbanner weist am Eingang einer Tankstelle in der Innenstadt von Trier weist am 08.12.2017 auf den ersten Bürgerentscheid in der Moselstadt hin. Foto: Harald Tittel/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Ein Hinweisbanner weist am Eingang einer Tankstelle in der Innenstadt von Trier weist am 08.12.2017 auf den ersten Bürgerentscheid in der Moselstadt hin. Foto: Harald Tittel/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: dpa/Harald Tittel

Mehr als 14.000 Menschen haben beim Bürgerentscheid in Trier dafür gestimmt, eine Tankstelle zu erhalten. Das Besondere an der sogenannten Blauen Lagune: Der Betreiber öffnet rund um die Uhr, was Trierer gerne nutzen, um sich nachts Getränke oder Süßigkeiten zu kaufen. Was Tankstellen dürfen, ist Kiosken und Geschäften im Land nicht erlaubt. Sie müssen sich an die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten im Land halten, nach denen zwischen 22 und sechs Uhr Feierabend ist. Auch in Mainz. Dort hat die Stadt Kioskbetreibern angeordnet, Geschäfte rechtzeitig zu schließen, was mancher Verkäufer zuvor ignoriert hatte. Jetzt sind die Läden zu – und junge Menschen in den sozialen Netzwerken empört.

Der Trierer Frank Jöricke sagt, das Ladenöffnungsgesetz in Rheinland-Pfalz gehöre „in die Steinzeit“. Er hat eine Petition beim rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten gestartet, mit der er die Landesregierung zu einer Gesetzes­änderung drängen will. Sein Appell: Wenigstens Nachtkiosken, sogenannten Spätis, solle es auch außerhalb der gesetzlichen Zeiten erlaubt sein, Lebensmittel zu verkaufen. Georg Kern, Präsident des Handelsverbandes Region Trier, lehnt einzelne Ausnahmen ab, doch den Druck erhöht auch er: „Die Ladenöffnungszeiten sollten fallengelassen werden und Geschäfte selber entscheiden, wann sie verkaufen und wann nicht“, fordert Kern. Der Bundesverband kritisierte am Freitag bei verkaufsoffenen Sonntagen einen „Flickenteppich“ unter den Ländern und fordert einheitliche Regeln, die es Händlern ermöglichen, Geschäfte an sechs bis acht Sonntagen im Jahr zu öffnen.

Das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium beharrt dagegen auf den bestehenden Regeln zur Ladenöffnung: „Eine Änderung des Gesetzes ist nicht beabsichtigt“, teilt eine Sprecherin mit. Doch auch innerhalb der Ampelkoalition regen sich Zweifel. Der FDP-Landtagsabgeordnete Steven Wink spricht sich auf TV-Anfrage dafür aus, die Gesetze zu überdenken, da sich die Gesellschaft gewandelt habe. Nachbarländer wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg erlauben Geschäften, werktags von 0 bis 24 Uhr zu öffnen. Für Kioske gibt es unter bestimmten Bedingungen sogar die Erlaubnis, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Kirchen und Gewerkschaften in Rheinland-Pfalz lehnen das ab: Mitarbeiter sollten sich erholen und Zeit mit ihren Familien verbringen.

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