Recht Sonntags bleibt der Wagen dreckig

Trier · In Rheinland-Pfalz ist keine Lockerung des Autowaschverbots in Sicht.

Autoliebhaber dürfen ihren Wagen sonntags zwar fahren, aber nicht waschen. Daran wird sich trotz gegenteiliger Forderungen des Tankstellen-Interessenverbands in Rheinland-Pfalz so bald auch nichts ändern. Das teilte jetzt der Mainzer Innenminister Roger Lewentz (SPD) den Mitgliedern des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses mit.

Würde der Sonntagsbetrieb von Autowaschanlagen zugelassen, wäre dies ein Schritt hin zu einer Lockerung des Sonn- und Feiertagsschutzes, argumentiert der Minister. Nach dem Feiertagsgesetz  seien aber alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten an diesen Tagen verboten. Autowaschanlagen stellten schon allein durch an- und abfahrende Kunden, mögliche Warteschlangen, Öffnen und Schließen der Tore sowie Betriebsgeräuche der Anlage eine „öffentlich bemerkbare Tätigkeit“ dar, die laut Roger Lewentz die äußere Ruhe beeinträchtigt.

Das nächste Argument des Ministers dürfte vielen da schon eher einleuchten: Man müsse ja nicht unbedingt an Sonn- oder Feiertagen sein Auto waschen, wo es doch an den Werktagen hierzu ausreichend Gelegenheit gebe.

Der Tankstellen-Interessenverband hatte dagegen argumentiert, dass viele Menschen die ganze Woche arbeiteten und nur am Wochenende die Chance hätten, in die Waschstraße zu fahren. Das rheinland-pfälzische Gesetz sei in dem Punkt eine einzige Bevormundung, echauffierte sich Verbandsvorsitzender Peter Hengstermann.

Nach Angaben des Mainzer Innenministeriums gilt das Sonntagswaschverbot neben Rheinland-Pfalz noch in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bremen und im Saarland. Bayern und Hessen ließen abweichende Regelungen auf kommunaler Ebene zu. Doch auf mögliche kommunale Milde brauchen die Rheinland-Pfälzer nicht zu hoffen. Das geltende Feiertagsgesetz sieht nach Angaben von Innenminister Roger Lewentz keine Möglichkeit vor, Ausnahmen zuzulassen.

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