Kirchen „... sonst geht’s uns wie den Luxemburgern!“

Trier · Im „Jubiläumsjahr“ gibt es einen neuen Anlauf, die umstrittenen staatlichen Entschädigungszahlungen an die Kirchen abzuschaffen.

Den letzten größeren politischen Anlauf, die Staatsleistungen abzuschaffen, unternahmen vor zwei Jahren die Linken. Im Finanzausschuss des Bundestags scheiterte die Fraktion damals mit dem Antrag, die alljährlich wiederkehrenden millionenschweren Zahlungen an die Kirchen auf den Prüfstand zu stellen. Die Großkoalitionäre von Union und SPD lehnten den Vorschlag seinerzeit ab, die Grünen enthielten sich, nur die Linksfraktion stimmte für den eigenen Antrag. Ein Argument der Kritiker: Zunächst seien die Länder zuständig, dann könne der Bund in die Gesetzgebung eintreten. Das Zuständigkeitswirrwarr dürfte mit ein Grund dafür sein, dass sich bei dem mit schöner Regelmäßigkeit aufploppenden Thema noch immer nichts bewegt hat, obwohl es eigentlich sogar eine rechtliche Grundlage für die Abschaffung gibt. Seit der Weimarer Reichsverfassung 1919 besteht der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen abzulösen. Der Auftrag wurde ins Grundgesetz (Artikel 140) übernommen. Passiert ist dennoch nichts.

Zum 100. Jahrestag der Weimarer Reichsverfassung haben sich mehrere Gruppierungen zu einem „Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen“ zusammengeschlossen, das unter der schönen Abkürzung Basta firmiert. Federführend ist die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union. Deren Sprecher Johann-Albrecht Haupt sagt: „Wir haben seit 100 Jahren gezahlt, die Länder. Und damit ist, soweit ich das beurteilen kann, der damalige Vermögensverlust weit mehr als ausgeglichen.“

Nach Berechnungen des kirchenkritischen Verbands erhielten die Kirchen allein seit 1949 insgesamt knapp 18 Milliarden Euro Staatsleistungen. Ein stolzer Betrag. Auch immer mehr „Profiteure“ sind inzwischen der Meinung, dass die Zeit der Entschädigungszahlungen doch irgendwann mal vorbei sein müsse.

„Gerade im Moment wäre es ein Schritt Richtung Glaubwürdigkeit, wenn die Kirche selbst das Gespräch darüber in Gang bringen würde“, meint etwa der Trierer Dechant Ralf Schmitz. Der katholische Priester findet es nach eigenen Angaben schräg, dass viele Staatsbürger, die eigentlich nichts mit der Kirche zu tun haben wollten, „durch ihre Steuer letzten Endes unseren Bischof und das Domkapitel finanzieren“. Dass Schmitz’ Ansichten hinter dem Dom unbedingt geteilt werden, ist kaum zu vermuten.

Dennoch ist die Diskussion längst auch in höheren Kirchenkreisen angekommen. Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke forderte erst vor wenigen Tagen eine innerkirchliche Debatte über Staatsleistungen und Kirchensteuer. „Wir müssen jetzt anfangen, über andere Möglichkeiten der Finanzierung nachzudenken“, sagte Hanke. „Und wir müssen die Bereitschaft aufbringen, auf Privilegien zu verzichten.“

Sätze, die zeigen, dass Bewegung in die Sache zu kommen scheint. Tut sich wieder nichts, schwant dem Trierer Dechanten Ralf Schmitz schön Böses: „Dann passiert uns eines Tages, was der Kirche in Luxemburg passiert ist“, sagt der katholische Priester, ohne weiter ins Detail zu gehen.

Unter der amtierenden liberal-sozialistisch-grünen luxemburgischen Regierung wurden die engen Staat-Kirche-Beziehungen entflochten. So werden etwa jetzt die Gehälter von neu eingestellten Priestern nicht mehr vom Staat gezahlt, der Religionsunterricht wurde durch das Fach „Leben und Gesellschaft“ ersetzt, und die Kommunen müssen nicht mehr die Defizite von Kirchen und Kapellen tragen.

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