Streit um mehr Geld: Drei Kreise der Region klagen gegen das Land

Mainz · Die höchsten Richter in Rheinland-Pfalz befassen sich mit der Frage, ob das Land den Kreisen zu wenig Geld zahlt. Um mögliche Ansprüche zu wahren, verklagen Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich das Land.

Es geht um viel Geld. Rheinland-Pfalz muss sparen, und die Kommunen der Region sind in Milliardenhöhe verschuldet. Da wird um jeden Cent gekämpft, der aus Steuern verteilt werden kann. Das erklärt, warum mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm bereits der dritte Landkreis der Region das Land verklagt, um mehr Geld zu erhalten.
Die Kreise stehen mit ihren Sorgen nicht allein da: Laut Rechnungshof machen 88 Prozent aller 2493 Gemeinden im Land Verluste.

Der Bürger spürt die Misere, weil die Kommunen zum Ausgleich Abgaben, Gebühren und Steuern erhöhen. Und sie versuchen, dem Land mehr abzuringen. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz kommt ihnen entgegen. Das OVG entschied im Januar, dass das Land beim Finanzausgleich zu wenig Geld an die Kreise zahle. Die im Grundgesetz verankerte kommunale Selbstverwaltung sei "nicht mehr möglich". Das OVG hält das für verfassungswidrig und rief den Verfassungsgerichtshof (VGH) an.

Das Land wehrt sich: Die Regierung in Mainz verweist auf den Bund, der die Kommunen bei den Sozialausgaben entlasten müsse. Im Auftrag des Landes hat der Gießener Professor Wolfgang Scherf ein Gutachten erstellt. Er sagt, das OVG habe die Finanzlage der Kreise falsch ermittelt und falsche Schlüsse gezogen. Es gebe kein globales Ungleichgewicht zwischen Land und Kommunen, das höhere Schlüsselzuweisungen rechtfertigen würde. Scherfs Fazit: Die Gemeinden müssten sich stärker an der Finanzierung ihrer Kreise beteiligen.

Das Urteil des VGH wird wegweisenden Charakter haben. Aloysius Söhngen, Prümer Bürgermeister und Chef des Gemeinde- und Städtebundes, hält es für "ausgesprochen wichtig, dass festgestellt wird, woran sich die Finanzzuweisung des Landes messen lassen muss".

Außer den drei Kreisen der Region klagen acht weitere Kreise vorsorglich. Sollte der VGH den Finanzausgleich als verfassungswidrig ansehen, müsste das Land wohl rückwirkend mehr zahlen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort