Soziales Tausende Tötungen werden nicht entdeckt

Trier · Rechtsmediziner beklagen schwere Fehler bei Leichenschauen. Landesregierung belässt alles beim Alten.

 Eine Leiche auf dem Obduktionstisch: Die sogenannte innere Leichenschau ist die Ausnahme.

Eine Leiche auf dem Obduktionstisch: Die sogenannte innere Leichenschau ist die Ausnahme.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Bleiben in Rheinland-Pfalz jedes Jahr Dutzende Morde unentdeckt, weil Ärzte mögliche Anzeichen für ein Verbrechen bei der Leichenschau übersehen? Ja, meint zumindest der Landesvize der Polizeigewerkschaft GdP, Bernd Becker. Er hat deshalb unlängst in einem Interview gefordert, dass Leichenschauen künftig nur von Ärzten vorgenommen werden dürfen, die dafür besonders qualifiziert sind. Als Vorbild nannte Becker Österreich, wo Rechtsmediziner oder sogenannte Sprengelärzte für die amtliche Totenbeschau zuständig sind. „Das österreichische Modell würde auf ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz sehr gut passen“, so der GdP-Funktionär.

Bei der Mainzer Landesregierung stößt der Vorschlag allerdings auf wenig Gegenliebe. Das bestehende System der Leichenschau habe sich bewährt, antwortete die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) jetzt auf eine Anfrage des Konzer CDU-Landtagsabgeordneten Bernhard Henter. Für die Umsetzung des österreichischen Modells sehe die Landesregierung derzeit keine Notwendigkeit. Man gehe nicht davon aus, dass durch dieses System „eine signifikante Zahl bislang unentdeckter Tötungsdelikte aufgedeckt“ würde, heißt es in dem unserer Zeitung vorliegenden Schreiben der Ministerin.

Rechtsmediziner gehen davon aus, dass in Deutschland jedes Jahr mehrere Tausend nichtnatürliche Todesfälle unentdeckt bleiben, darunter etwa 1200 Tötungsdelikte. Das Rostocker Institut für Rechtsmedizin hat vor zwei Jahren 10 000 Todesbescheinigungen überprüft: Lediglich 223 waren fehlerfrei. Stattdessen fanden sich mehr als 3000 schwere Fehler. In 44 Fällen wurde nach Angaben der Rostocker Rechtsmediziner fälschlicherweise ein natürlicher Tod bescheinigt.

Gewerkschaftsvize Bernd Becker führt dies auch darauf zurück, dass längst nicht jeder Arzt ausreichend forensisch aus- oder fortgebildet sei. Selbst ein Arzt, der zehn Jahre keine Leiche gesehen habe, sei nach der Rechtslage verpflichtet, die Leichenschau durchzuführen und den Totenschein auszufüllen, sagte Becker jüngst der „Rhein-Zeitung“.

Jedes Bundesland hat zur Leichenschau eigene Regelungen. In Bremen dürfen seit einiger Zeit nur noch unabhängige Rechtsmediziner Leichenschauen machen. Das mag in einem Stadtstaat gehen, gibt der Frankfurter Rechtsmediziner Marcel A. Verhoff zu bedenken, aber kaum in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz. Dort werde man auf lange Sicht nicht davon wegkommen, dass alle Ärzte Leichenschauen machen müssten, meint Verhoff.

 Die zuständige Mainzer Gesundheitsministerin geht davon aus, dass jeder approbierte Arzt aufgrund der universitären Ausbildung in der Lage ist, eine äußere Leichenschau durchzuführen. Zudem könnten sich die Mediziner „durch Fortbildungen auf dem Stand der fachlichen Erkenntnisse“ halten, heißt es in dem Schreiben an CDU-Politiker Bernhard Henter.

Polizeigewerkschaftler Becker sagt, dass Ärzte bei der Leichenschau mitunter nicht nur an fachliche, sondern auch an menschliche Grenzen stießen. Etwa wenn ein Arzt den Totenschein bei einer Familie ausstellen müsse, die er schon seit vielen Jahren betreue. Dann gebe es häufig Hemmungen, den Toten auszuziehen und zu untersuchen, sagt auch der Frankfurter Rechtsmediziner Marcel A. Verhoff.

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