Trierer Ex-Fußballprofi verliert Millionenprozess gegen Arzt

Trier/Koblenz · Michael Thurks Schneidezähne in Claus Grzeskowiak Knie: Acht Jahre nach einem der folgenreichsten Zweikämpfe im deutschen Profifußball hat der frühere Trierer Abwehrspieler Grzeskowiak einen Millionenprozess um die Folgen verloren. Nach dem Zweikampf hatte er wegen einer Infektion nie mehr Fußball spielen können wie vorher und den Arzt verklagt.

75.000 Euro Schmerzensgeld, 200 Euro monatliche Rente und rund 1,33 Millionen Euro Verdienstausfall: Das hatte Claus Grzeskowiak (39) einklagen wollen, weil die Wunde nach dem Zusammenprall mit Michael Thurk nicht richtig behandelt worden war. Grzeskowiak trage aber die größte Schuld selbst, weil er eine fachgerechte Behandlung durch den zweitbehandelnden Arzt verweigert hatte, so das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil.

Zweitliga-Spiel Eintracht Trier gegen Energie Cottbus am 31. Oktober 2004. Halloween wird zum Horrotag für zwei Spieler. Es ist die 52. Minute, als Abräumer Grzeskowiak und der frühere Mainzer Michal Thurk in einen Zweikampf gehen, irgendwie zusammenprallen. Danach bleiben beiden liegen. Ein Unfall. Thurk ist direkt bewusstlos. "Ich dachte, er stirbt", wird Grzeskowiak später dem Trierischen Volksfreund berichten. Ihm wird schwarz vor Augen, als er Thurks Schneidezähne in seinem Bein stecken sieht.

Sie sehen sich im Krankenhaus wieder. Thurk wird man die Zähne nicht mehr einsetzen können, er hat sie seither in einer Dose aufbewahrt. Grzeskowiak macht dort einen millionenschweren Fehler, wenn man sich die Entscheidung des OLG anschaut. Er müsse sich die Wunde wieder öffnen lassen, die der Arzt im Stadion genäht hatte, sagt der Arzt laut OLG. Eine antibiotische Therapie sei unbedingt zu empfehlen. Ebenfalls laut Urteil lehnte Grzeskowiak das ab.

Das Knie entzündete sich, es kommt zu einer Kniegelenksinfektion. 18 Wochen verbringt der Fußballer in Krankenhäusern, dem TV berichtete er, neun Mal unter Vollnarkose gewesen zu sein. Es ist sein Karriereende. 2007 geht der gelernte Abwehrspieler dann in die juristische Offensive, wegen der ausführlichen Beweisaufnahme zieht sich das Verfahren lange. Als das Landgericht Trier die Klage abweist und festhält, dass es keinen Ärztepfusch gab, geht er in Berufung.

Das OLG sah zwar einen "groben Behandlungsfehler" durch den Arzt im Stadion. Er hätte die Wunde nicht vernähen dürfen, so die Richter. Bei einer menschlichen Bissverletzung ist eine Infektion durch Bakterien nicht unwahrscheinlich.

Aber: Der Arzt müsse nicht haften, weil der Fußballer durch sein Zutun die Hauptverantwortung trage. Der Kläger habe die dringende Empfehlung im Krankenhaus nicht befolgt, die Wunde zu öffnen und antibiotisch zu therapieren - und das, obwohl er "nachdrücklich" vor drohenden gesundheitlichen Folgen gewarnt worden sei. Ein Anwalt von Grzeskowiak erklärte auf Anfrage, sein Mandant werde sich wegen einer Stellungnahme eventuell in der nächsten Woche melden.

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