Trierer Gewalttäter soll in Haft bleiben

TRIER. Auch ein Trierer (48) gehört nun zu den "tickenden Zeitbomben", vor denen die Bevölkerung mit nachträglicher Sicherungsverwahrung geschützt werden soll: Der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos will verhindern, dass sich für den gewalttätigen Mann am 4. September die Gefängnistore öffnen.

Der Mann, der bereits 23 Jahre hinter Gittern verbracht hat, wurde zuletzt im September 1996 wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung, Raub und Diebstahl verurteilt. Er hatte eine heute 57-jährige Frau - eine zufällige Thekenbekanntschaft - in seine Wohnung gelockt, bestohlen und mit Schlägen zu sexuellen Handlungen gezwungen. In der Haft gab er sich - so Roos - "völlig uneinsichtig", verweigerte jegliche Therapie und galt als so gefährlich, dass ihm jede Vollzugslockerung versagt wurde. Die Staatsanwaltschaft geht wegen der negativen Prognose davon aus, dass der mehrfach wegen Gewalttaten verurteilte 48-jährige Fliesenleger , kaum in Freiheit, wieder gefährlich wird. Deshalb hat sie beim Trierer Landgericht die nach neuem Gesetz mögliche nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt, die beim Urteil 1996 aus formellen Gründen noch nicht gegen den Mann verhängt werden konnte. Darüber muss jetzt das Gericht in einer Hauptverhandlung entscheiden. Der Trierer wäre nach zwei Sexualstraftätern aus dem Koblenzer und Bad Kreuznacher Raum der dritte Gefangene, der nach seiner "abgesessenen" Strafe noch lange in Haft bleiben könnte. Die Notwendigkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung muss alle zwei Jahre von zwei externen Gutachtern überprüft werden. Unverbesserliche können mit diesem Instrument notfalls aber auch bis zum Lebensende weggesperrt werden, um die Gesellschaft vor neuer schwerer Kriminalität zu schützen.

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