Unternehmen protestieren erfolgreich gegen Rundfunkgebühren

Weniger Kosten für Unternehmen, mehr Geld in den Kassen: Die Ministerpräsidenten wollen ihr Modell zur Gestaltung der Rundfunkgebühren korrigieren. Davon profitieren vor allen Dingen Kleinbetriebe und Hotels.

Berlin. Der Protest der Wirtschaftsverbände gegen die neue Rundfunkgebühr hat teilweise gewirkt. Die Ministerpräsidenten der Länder, die heute und morgen in Magdeburg zusammenkommen, wollen ihr Modell korrigieren, ehe sie es in die Länderparlamente geben. Die Beiträge für Betriebe sollen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf etwas sinken - und trotzdem soll mehr Geld in die Kasse kommen. Denn mit der Reform wird der gerade bei Firmen verbreiteten Schwarzguckerei und -hörerei ein Riegel vorgeschoben. Trotz einiger Proteste von den FDP-Landtagsfraktionen wird mit einer Verabschiedung des Vorhabens gerechnet.

Für Privathaushalte gilt nach den Plänen, die die Rundfunkkommission der Länder einvernehmlich erarbeitet hat, künftig ein einfacher Grundsatz: eine Wohnung, eine Gebühr. Alle Geräte von allen Bewohnern sind damit abgegolten. Auch wenn sie sich im Auto befinden. Auch Computer oder Smartphones. Die Kategorie "neuartige Rundfunkempfangsgeräte", über die gestern das Bundesverwaltungsgericht wegen der Klage von drei PC-Besitzern verhandelte, gibt es ab 2013, wenn der neue Staatsvertrag gilt, nicht mehr.

Der monatliche Beitrag soll mit 17,98 Euro zunächst stabil bleiben. Durch die Neuregelung entfällt die Schnüffelei der rund 500 Ermittler der Gebühreneinzugszentrale, die derzeit prüfen, ob jeder sich korrekt angemeldet hat. Stattdessen gibt das Melderegister den Behörden zuverlässig Auskunft. Aus der Fernsehgebühr wird eine Haushaltsgebühr. Für Zweitwohnungen gilt ebenfalls der Grundsatz: eine Wohnung, eine Gebühr. Die bisherigen Befreiungen für sozial Schwache oder Studenten bleiben allerdings erhalten.

Für die Wirtschaft ist die Lage etwas anders. Eigentlich müssten die Betriebe nach geltendem Recht für jeden Fernseher und jedes Radio an den Arbeitsplätzen Gebühren zahlen. Aber 60 Prozent der Unternehmen, so die interne Schätzung der Staatskanzleien, entziehen sich dieser Pflicht. Nun soll die Gebühr für jede Betriebsstätte erhoben werden, ob dort Geräte stehen oder nicht. Wie viele Beiträge kassiert werden, hängt von der Zahl der Mitarbeiter ab. Die Staffelung soll gegenüber dem ersten Entwurf in Magdeburg entschärft werden. Bei null bis acht Mitarbeitern wird je Betriebsstätte nur ein Drittel der Gebühr erhoben, also sechs Euro im Monat. Die volle Gebühr von 17,98 Euro wird nun erst bei neun bis 20 Mitarbeitern fällig. Mit diesen beiden Regelungen, die rund 90 Prozent aller Betriebe erfasst, zeige man, dass man kleine Unternehmen nicht belasten wolle, hieß es in der Kommission. Für größere Unternehmen gibt es eine Staffelung. Das erste Kraftfahrzeug soll für jede Betriebsstätte gebührenfrei sein. Ansonsten muss für jedes Fahrzeug ein Drittel der Gebühr bezahlt werden. Filialen gelten als eigene Betriebsstätten.

Das gesamte Gebührenaufkommen von 7,5 Milliarden Euro, von dem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten leben, soll durch die Reform nicht steigen, versichert man im Kreis der Länder. Man wolle jeden Eindruck einer Abzocke vermeiden. Allerdings könnte es leichte Verschiebungen geben, zu Lasten der Wirtschaft und zugunsten der Privathaushalte. Ein Wirtschaftszweig allerdings dürfte sich richtig freuen: die Hotels. Ein Drittel Beitrag je Zimmer mit Fernseher, also sechs Euro, ist gegenüber der jetzigen Regelung, bei der je nach Hotelgröße 50 bis 75 Prozent der Gebühr fällig sind, eine Entlastung.

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