Trier Unwetterschäden: So prüft das Land, ob es Hilfen zahlt

Trier · (Mos) Die Wassermassen haben Keller und Wohnräume geflutet, Autos, Wohnwagen und ganze Gebäude mitgerissen, Existenzen zerstört. In manchen Fällen gewährt das Land Hilfen für Elementarschäden. Ob dies für die Unwetterereignisse der vergangenen Zeit geschehen wird, ist noch offen.

Trier: Unwetterschäden: So prüft das Land, ob es Hilfen zahlt
Foto: Friedhelm Knopp

Die Prüfung erfolgt, wie die Verwaltung des stark betroffenen Eifelkreises Bitburg-Prüm mitteilt, in einem mehrstufigen Verfahren:

Zunächst müssen Gemeinden alle Schäden erfassen, die ihren Bürgern und Betrieben, in der Landwirtschaft oder im Forst entstanden sind und diese Aufstellung an das Land weiterleiten. Dann muss die Landesregierung festlegen, ob es sich um ein „außergewöhnlichen Elementarereignis von überörtlicher Bedeutung“ handelt. Erst danach können Betroffene Anträge auf Entschädigung stellen.

Die Hürden sind hoch und ein Rechtsanspruch besteht nicht: Man erhält nichts, wenn es sich um versicherbare Risiken handelt. Es gibt Einkommenshöchstgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen und es muss sich um existenzgefährdende Schäden handeln. Für Schäden bis 10 000 Euro wird ein Zuschuss bewilligt, darüber hinaus in der Regel Darlehen. Nicht berücksichtigt werden Schäden unterhalb von 3000 Euro.

Für Schäden an Gemeindeeinrichtungen können nach Auskunft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier in den normalen Programmen Anträge gestellt werden: Dorfgemeinschaftshaus (Investitionsstock), Feuerwehrhaus (Brand- und Katastrophenschutzförderung), Sporthalle (Sportstättenförderung). Manche Banken stellen Betroffenen vergünstigte Kredite zur Verfügung, darunter die Kreissparkasse Bitburg-Prüm, die Volksbank Eifel und die Raiffeisenbank Irrel.

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