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Urteil: Auch Kirchenmitarbeiter dürfen künftig streiken

Trier · Mehr als 16 000 Kirchenbeschäftigte in der Region dürfen für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Voraussetzung ist, dass zuvor keine einvernehmliche Lösung gefunden wurde, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat.

Trier. Sie arbeiten in Kindergärten, Krankenhäusern oder in der Seelsorge, und sie durften bisher nicht für bessere Löhne oder bessere Arbeitsbedingungen auf die Straße gehen. Denn für die rund 1,3 Millionen Mitarbeiter der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas galten Sonderregelungen. Regelungen, die ein mit Spannung erwartetes Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt am Dienstag gelockert hat.
Demnach dürfen auch Kirchenmitarbeiter - in der Region Trier sind das mehr als 16 000 - unter bestimmten Bedingungen streiken. Das Gericht wies damit Klagen kirchlicher Arbeitgeber zurück, die Streikaufrufe der Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund untersagen lassen wollten. Ausgeschlossen bleiben Arbeitskämpfe jedoch innerhalb des sogenannten Dritten Weges: also dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmliche Lösungen finden. Die Gewerkschaften müssen allerdings nun in die Verhandlungen eingebunden werden. Die obersten Arbeitsrichter bestätigten zugleich das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.
Vertreter von Kirchen und Gewerkschaften werteten das Urteil jeweils als Bestätigung. Für Verdi-Chef Frank Bsirske stellt es klar, dass das Streikrecht auch in Kircheneinrichtungen gelte. Die Deutsche Bischofskonferenz, das Bistum Trier und auch die evangelische Kirche sehen das Urteil als eine Bestätigung für den Dritten Weg. Es stärke das Selbstbestimmungsrecht der Kirche. Enttäuscht reagiert Markus Leineweber, Hausoberer des Trierer Brüderkrankenhauses: "Abgesehen davon, dass das Urteil nicht dem kirchlichen Selbstverständnis Rechnung trägt, bin ich der Meinung, dass der Streik in Einrichtungen, die sich der Betreuung von Hilfsbedürftigen verschrieben haben, nicht das Mittel der Wahl sein kann." Experten rechnen damit, dass das Thema noch das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg beschäftigen wird.

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