Urteil im Prozess gegen Nichtrauchergesetz wird heute erwartet

Koblenz. (cju) Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz fällt heute voraussichtlich sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Sowohl ein Nichtraucher als auch ein Raucher haben gegen das Gesetz vom 26. Mai 2009 geklagt.Der Nichtraucher beanstandet, dass das Gesetz nicht weit genug führe.

So seien zum Beispiel Wein-, Bier- und sonstige Festzelte vom Rauchverbot ausgenommen. Nichtraucher würden diskriminiert werden, da sie von Festzeltbesuchen ausgeschlossen würden. Außerdem beschuldigt der Kläger den Staat, durch diese Lücken im Gesetz nicht ausreichend für die Gesundheit seiner Bevölkerung zu sorgen.

Der zweite Beschwerdeführer - ein Raucher - plädiert für ein reichhaltiges Speisenangebot in Ein-Raum-Kneipen. Es verstoße gegen die Landesverfassung, dass in Ein-Raum-Kneipen oder sogenannten Rauchersalons keine oder nur einfache Speisen zubereitet werden dürften.

Der Landesgesetzgeber hat das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz durch das Gesetz vom 26. Mai 2009 geändert, nachdem der Verfassungsgerichtshof festgestellt hatte, das Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten verstoße gegen die Verfassung für Rheinland-Pfalz.

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