Verfassungsgerichtshof entscheidet über kommunalen Finanzausgleich

Koblenz · Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz entscheidet heute ab 11 Uhr über die Rechtmäßigkeit des kommunalen Finanzausgleichs. Es geht darum, ob die Zuweisungen des Landes an die Kommunen mit der Landesverfassung in Einklang stehen.

(dpa/lrs) Kern der Frage sei, ob sich aus den gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen ein zusätzlicher Finanzanspruch gegenüber dem Land ableiten lasse, hatte VGH-Präsident Karl-Friedrich Meyer in einer ersten öffentlichen Verhandlung Ende Januar gesagt.

Im konkreten Fall hat der Landkreis Neuwied gegen das Land geklagt. Der Kreis hatte sich 2007 wegen zu geringer Zuweisungen des Landes nicht in der Lage gesehen, ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben wahrzunehmen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hatte im Januar 2011 dem Landkreis recht gegeben. Die Schlüsselzuweisungen hätten 2007 nicht im Einklang mit der Landesverfassung gestanden, und das Land habe den Anstieg der Ausgaben für Soziales nicht angemessen berücksichtigt. Das anschließende Berufungsverfahren hatte das OVG ausgesetzt und dem VGH für eine verfassungsrechtliche Entscheidung vorgelegt.

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