Vergewaltigung: Bewährung für Täter

Trier. (wie) Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung lautet das Urteil gegen einen 38-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Gerolstein (Vulkaneifelkreis). Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Petra Schmitz sah es als erwiesen an, dass der Mann vor einem Jahr seine damalige Lebensgefährtin vergewaltigt und verletzt hat.

Der 38-Jährige missbrauchte seine Freundin trotz Gegenwehr. Die Frau soll durch die Tat mehrere Hämatome erlitten haben. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung. Die Strafe ist auf Bewährung ausgesetzt, der Mann muss zunächst nicht ins Gefängnis. Für den Prozess waren zwei Tage angesetzt. Da der Angeklagte ein Geständnis ablegte, wurde das Urteil bereits gestern gefällt.

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