Vergewaltigungs-Urteil aufgehoben

Weil er ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt haben soll, muss sich ab heute ein 29 Jahre alter Mann aus Konz bereits zum zweiten Mal vor dem Landgericht verantworten. Das erste Urteil, eine zweieinhalbjährige Gefängnisstrafe, hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben.

Trier. (sey) "Die Beweiswürdigung des Landgerichts weist Rechtsfehler auf." Wenn der Karlsruher Bundesgerichtshof dies einer Strafkammer bescheinigt, kommt bei deren Mitgliedern kaum Freude auf. Denn der juristisch verklausulierte Satz heißt auf gut Deutsch nichts anderes, als dass das Urteil "für die Tonne" ist, zumindest so nicht hätte begründet werden dürfen.

Im konkreten Fall profitiert von einer solchen Feststellung des Bundesgerichtshofs (BGH) ein 29-jähriger Mann aus Konz (Kreis Trier-Saarburg). Der serbisch-montenegrinische Staatsangehörige wurde vor anderthalb Jahren vom Trierer Landgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er eine 16-Jährige vergewaltigt haben soll. Dies hatte der Angeklagte stets bestritten.

Von dem mutmaßlichen Opfer gibt es dagegen unterschiedliche Schilderungen des Geschehens. Eine schwierige Beweislage, so der BGH. Aus diesem Grund hätte das Trierer Gericht die Grundlagen seiner Beweisführung auch besonders sorgfältig und detailliert darlegen müssen. "Dieser Anforderung genügte das Urteil nicht", meinten die Bundesrichter.

Somit muss der ganze Fall vor dem Trierer Landgericht nun noch einmal aufgerollt werden - allerdings vor einer anderen Kammer. Zumindest ein Etappensieg für den selbst ernannten Revisionsspezialisten Paul Greinert, den Senior unter den Trie rer Strafrechts-Fachanwälten.

Für den Prozess sind zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt.

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