Sicherheit Ein Elektroschock, der für Sekunden lähmt

Wittlich/Trier/Mainz · Vollzugsbeamte im Land fordern, den Taser einsetzen zu dürfen. Sie erleben grobe Gewalt in Gefängnissen.

 Dieser Stromstoß aus der Elektroschockpistole setzt einen Angreifer vorerst außer Gefecht: Der rheinland-pfälzische Bund der Strafvollzugsbediensteten fordert, die sogenannten „Taser“ in Gefängnissen einsetzen zu dürfen. Doch die Geräte sind umstritten.

Dieser Stromstoß aus der Elektroschockpistole setzt einen Angreifer vorerst außer Gefecht: Der rheinland-pfälzische Bund der Strafvollzugsbediensteten fordert, die sogenannten „Taser“ in Gefängnissen einsetzen zu dürfen. Doch die Geräte sind umstritten.

Foto: Rainer Jensen

Selten zuvor haben Wittlicher Vollzugsbeamte wohl einen derart aggressiven Häftling erlebt. Der Mann verstopfte im August des vergangenen Jahres die Toilette seiner Zelle mit Kleidung und Matratzenschaum. Als Mitarbeiter das Klo räumen und den Gefangenen in einen anderen Haftraum verlegen wollten, trat, schlug, biss er zu und verletzte vier Beamte. Tage später randalierte der Häftling, der zuvor im Zweibrücker Gefängnis schon eine Mitarbeiterin mit heißem Teewasser verbrüht hatte, erneut. Laut Angaben des Wittlicher Vollzugsleiters Jörn Patzak beschädigte der Gefangene seinen „vandalismussicheren Haftraum derart, dass er in den Besitz von gefährlichen Gegenständen gelangen konnte“. Der Mann, der Kampfsport­erfahrung hatte, drohte „jeden abzustechen oder zu erschlagen“, der seine Zelle betrete. Es war einer der Fälle, in denen der Wittlicher Gefängnischef spezielle Einsatzkräfte der Polizei um Hilfe bat, die den Häftling mit einem Taser überwältigten. Vollzugsbeamte konnten den Mann darauf nach richterlicher Anordnung ohne Gegenwehr fixieren, sagt Patzak auf Anfrage.

Die Geschichte aus dem Wittlicher Knast lässt bei Vollzugsbeamten den Wunsch reifen, künftig selber die umstrittenen Elektroschockpistolen einsetzen zu dürfen, die Angreifer mehrere Sekunden lang durch einen Stromstoß außer Gefecht setzen. Winfried Conrad, Landeschef des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, spricht von einer „neuen Dimension an Gewalt“ in Gefängnissen. „Wir haben inzwischen Häftlinge, die als Kindersoldaten in Afrika aktiv waren, im Bürgerkrieg in Syrien kämpften oder durch Drogenkonsum gar nicht wissen, was sie im Rausch tun“, sagt Conrad. Gab es im Jahr 2016 noch 18 gemeldete Gewalttaten gegen Vollzugsbeamte, waren es 2017 insgesamt 42 und im vergangenen Jahr noch 27, bei denen 38 Bedienstete betroffen waren. „Die Elektroschockpistole kann helfen, Angreifer abzuschrecken und ernsthafte Verletzungen zu vermeiden“, meint Conrad.

Der Vorstoß findet nicht nur Fans. Jörn Patzak sagt nach dem schweren Vorfall im Wittlicher Gefängnis: „Im Einzelfall wäre der Taser im Strafvollzug sicherlich ein probates Einsatzmittel, allerdings nur in absoluten Ausnahmefällen wie dem vorliegenden. In allen anderen Fällen sind wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln sehr gut in der Lage, mit aggressiven und gewalttätigen Gefangenen umzugehen“, sagt Jörn Patzak. Er spricht von einer guten Zusammenarbeit zwischen Strafvollzug und Polizei und meint: „Mit Blick auf die nicht unerheblichen Kosten für die Anschaffung von Tasern und die notwendigen Schulungen sowie regelmäßige Trainings erscheint es mir zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll, in den wenigen Ausnahmefällen auf die Fachkunde der Spezialeinheiten der Polizei zurückzugreifen.“

Amnesty International lehnt den Einsatz von Tasern in Gefängnissen ab. Weil die Gefahr der Geräte unterschätzt werde, sinke die Hemmschwelle zur Anwendung, sagt Mathias John. Er warnt vor einem hohen Missbrauchspotenzial. Dokumentationen aus den USA, wo Elektroschockwaffen in Gefängnissen eingesetzt würden, bestätigten das „hohe Risiko gesundheitlicher Schäden und missbräuchlicher Anwendung, die zu schweren Misshandlungen führen kann“, sagt der Menschenrechtler.

Der rheinland-pfälzische CDU-Fraktionschef Christian Baldauf – ein Befürworter des Taser-Einsatzes in Gefängnissen – widerspricht da wiederum. Er habe volles Vertrauen in rheinland-pfälzische Vollzugsbeamte, die Geräte verantwortungsbewusst einzusetzen, sagt der Oppositionsführer.

Die Regierungsparteien im Land sträuben sich bislang. Das FDP-geführte Justizministerium lehnt die Elektroschockwaffen im Knast ab, ebenso wie die Grünen. Der SPD-Landtagsabgeordnete Heiko Sippel warnt, eine Bewaffnung der Vollzugsbeamten dürfe nicht zum Risiko für die Bediensteten selbst werden. Trotzdem sieht er ein Problem, über das zu reden ist: „Der Anstieg von auffälligen Gefangenen und die dadurch erhöhte Wahrscheinlichkeit gewalttätiger Vorfälle in den Justizvollzugsanstalten macht deutschlandweit eine Debatte darüber notwendig, durch welche Maßnahmen Risiken sinnvoll minimiert und Bedienstete im Ernstfall wirksam geschützt werden können“, sagt Sippel.

Konflikte gab es in Rheinland-Pfalz auch schon in der Frage, ob Streifenpolizisten die Elektroschockpistolen einsetzen dürfen. Ein Pilotprojekt in Trier ebnete den Weg. Alleine im vergangenen Jahr meldet die Polizei in der Region 36 Taser-Einsätze, in denen es aber in 21 Fällen bei der bloßen Androhung blieb. Polizeisprecher Uwe Konz sagt, ernsthafte Verletzungen im Zusammenhang mit den Geräten seien ihm nicht bekannt. Es sei zu minimalen Verletzungen durch das Eindringen der Pfeile und leichten Schürfwunden gekommen. Angriffe erfolgten beim Mitführen des Taser oft gar nicht oder seien verringert worden. Bei der Polizei teilt das Innenministerium die Elektroschockwaffen derzeit an alle Präsidien aus.

Geht es nach Conrad, sollen künftig auch Vollzugsbeamte die Taser nutzen dürfen. Die Gefahr gesundheitlicher Risiken weist er zurück. „Wir kennen die Gefangenen und wüssten, wann wir das Gerät nicht einsetzen dürfen“, sagt er. Auch die Kritik, die Ausbildung sei zu viel Aufwand, kontert er. Jedes Gefängnis könne einen Expertenstab haben, der mit dem Taser vertraut sei, schlägt Conrad vor. Er sagt nach Vorfällen wie in Wittlich: „Wir schrecken vor dem Einsatz nicht zurück.“

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