Justiz Vom Mustergefangenen zum Todesfahrer

Trier · Wer ist verantwortlich, wenn ein Freigänger wieder straffällig wird? Auch darüber entscheidet das Limburger Landgericht.

 Vor dem Landgericht Limburg hat im Dezember der Prozess gegen drei Justizbeamte begonnen.

Vor dem Landgericht Limburg hat im Dezember der Prozess gegen drei Justizbeamte begonnen.

Foto: picture alliance / Thomas Frey/d/Thomas Frey

Dieses Mal werden sich die Gefängnistüren für Heiko K. nicht mehr so schnell öffnen. Die Zweite Schwurgerichtskammer des Landgerichts im hessischen Limburg verurteilte den gelernten Schuhmacher Mitte Dezember 2015 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Der heute 47-Jährige bleibt damit mindestens 15 Jahre im Gefängnis. Die Chancen für eine vorzeitige Haftentlassung dürften eher gering sein. Denn bei seiner letzten Inhaftierung wurde Heiko K. als Freigänger wieder straffällig. Der Grund, warum ihm zwei Jahre später wegen Mordes der Prozess gemacht wurde. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung eingelegte Revision verworfen hat.

Doch die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls ist noch immer nicht vorbei. Und sie ist womöglich sogar geeignet, Rechtsgeschichte zu schreiben, wenn man den Einschätzungen einiger Experten Glauben schenken darf.

Zurück zu Heiko K. Der Freigänger war vor fast auf den Tag genau drei Jahren mit einem Auto bei Limburg unterwegs, als die Polizei ihn stoppen wollte. Heiko K., der noch nie einen Führerschein besessen hat, brauste – verfolgt von mehreren Einsatzwagen – davon und krachte als Geisterfahrer in den PKW einer jungen Frau. Die 21-Jährige starb wenig später im Krankenhaus.

„Der Angeklagte hat die Flucht ergriffen, weil er Angst vor einer Festnahme hatte und weil er die Vorteile des offenen Vollzugs in Diez weiter genießen wollte“, sagte später der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Heiko K. war allein wegen diverser Verkehrsverstöße 22-mal vorbestraft. Vor seiner Verlegung nach Diez saß er bis November 2013 in Wittlich im Gefängnis – die letzten Wochen im offenen Vollzug. Er sei ein Mustergefangener gewesen, habe sich nichts zuschulden kommen lassen, sagen Beamte, die Heiko K. damals in Wittlich erlebt haben.

Auch in der JVA Diez verlief zunächst alles nach Plan. Dem Leiter gab Heiko K. sogar schriftlich sein Ehrenwort, den Freigang nicht zu missbrauchen. Über ein Jahr lang ging alles gut: Die Ausgangszeiten für den Freigänger wurden nach und nach erhöht; Heiko K. arbeitete für eine Zeitarbeitsfirma in diversen Betrieben. Zwar wurde seine vorzeitige Entlassung abgelehnt, doch auch so rückte das Ende seiner regulären Haftzeit näher.

Mitte November 2015 – knapp zehn Monate nach der Todesfahrt – sollte der Freigänger ohnhin entlassen werden. Was nur brachte ihn dazu, ohne Führerschein in einem unversicherten Wagen mit gestohlenen Kennzeichen durch die Gegend zu brausen?

Schon während des Prozesses gegen Heiko K. hieß es, dass auch geprüft werde, ob womöglich im Gefängnis folgenschwere Fehler gemacht worden seien. Zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft kam, ist derzeit am Limburger Landgericht zu sehen. Dort müssen sich seit Dezember eine Beamtin und zwei Beamte des gehobenen Justizvollzugsdienstes aus Wittlich und Diez wegen fahrlässiger Tötung und Beihilfe zum Fahren ohne Führerschein verantworten.

Werden sie am Ende verurteilt, droht den Gefängnisbediensteten selbst eine Gefängnisstrafe.

Juristen und Justizexperten verweisen noch auf einen ganz anderen Punkt: „Wenn es zu einer Verurteilung kommt, können wir den offenen Vollzug in Rheinland-Pfalz und auch in anderen Bundesländern vergessen“, sagt der Landesvorsitzende des Bundes für Strafvollzugsbedienstete, Winfried Conrad. Die Begründung des Gewerkschafters klingt einleuchtend: „Dann wird keiner mehr die Entscheidung treffen wollen, Gefangene in den offenen Vollzug zu verlegen.“ Er müsse ja damit rechnen, bei einem Fehlverhalten des Freigängers vor den Kadi gezerrt zu werden.

Die Statistik scheint Conrad und den anderen Kritikern recht zu geben. Landesweit sind die Belegungszahlen im offenen Vollzug deutlich zurückgegangen. Der Gewerkschaftsvorsitzende macht aber noch auf einen anderen Punkt aufmerksam. Nach Meinung Conrads wird  in einem solchen Fall von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandelt: „In Rheinland-Pfalz hätte ein solcher Prozess nicht stattgefunden“, behauptet er. Dort habe das Land den Vorfall um den Todesfahrer untersucht, sei aber zu dem Ergebnis gekommen, dass den Mitarbeitern kein Vorwurf zu machen sei.

Dafür spricht zumindest die Tatsache, dass bislang gegen die zwei im hessischen  Limburg auf der Anklagebank sitzenden rheinland-pfälzischen Justizvollzugsbediensteten kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist. „Ich habe in diesem Punkt eine andere Rechtsauffassung“, sagt der Wittlicher Anstaltsleiter Jörn Patzak, der vor seinem Wechsel in die Gefängnisverwaltung selbst Staatsanwalt war.

Für den Prozess am Limburger Landgericht sind bislang mehr als ein Dutzend Verhandlungstage angesetzt. Bleibt es dabei, fällt voraussichtlich Ende April ein Urteil. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass die unterlegene Partei auf jeden Fall Revision einlegen wird.

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