Vorfahrt für Wählervotum

Mit 68 Jahren ist noch lange nicht Schluss, meint Idar-Obersteins Bürgermeister Hans Jürgen Machwirth. Und er hat Recht - nicht nur, weil die Alten geistig und körperlich länger "jung" bleiben. Daher mag die umstrittene Altersgrenze verfassungsgemäß sein, gekippt werden sollte sie vom Landtag dennoch.

Bei einem generellen Aus mit 68 für Politiker wäre Konrad Adenauers Kanzlerkarriere erst gar nicht zu Stande gekommen, Otto Schily hätte sich viel früher vom Amt des Innenministers verabschieden müssen, von vielen Bundespräsidenten ganz zu schweigen. Die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit an das Alter zu binden, ist schlicht überholt. Sicher: Kommunale Wahlbeamte werden gleich auf acht Jahre gewählt. Eine lange Zeit im Vergleich zu anderen Wahlperioden. Trotzdem muss bei Bürgermeistern und Landräten bedacht werden, dass sie direkt vom Wähler bestimmt sind. Die Verantwortung sollte daher auch nicht im Beamtengesetz, sondern beim Herrscher über den Stimmzettel liegen. Auch Argumente für begrenzte Amtszeiten und gegen "Sesselhocker", die nicht bereit sind, aufs Altenteil zu wechseln, ziehen hier nicht. Ihre Wahl ist ein Volksentscheid. Machwirth hat zwar vor Gericht verloren. Sein Kampf war indes nicht vergeblich. Wenn nicht alles täuscht, wird eine Gesetzesänderung zumindest für diejenigen kommen, die noch nicht im Amt sind. Die Altersgrenze soll dabei komplett gekippt und das Mindestalter für zu Wählende von 25 auf 20 heruntergesetzt werden. j.winkler@volksfreund.de

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