Fragen & Antworten Schwer kriminelle Flüchtlinge Warum bleiben noch gefährliche Mehrfach-Straftäter im Land? Das sagt das Integrationsministerium

Mainz · Das Integrationsministerium im Land wehrt sich gegen den Vorwurf, nicht schnell genug abzuschieben.

 Auf dem Frankfurter Flughafen wird eine Maschine, die Afghanen mit einem Charterflug in ihr Heimatland zurückbringen soll, aus der Parkposition geschoben.

Auf dem Frankfurter Flughafen wird eine Maschine, die Afghanen mit einem Charterflug in ihr Heimatland zurückbringen soll, aus der Parkposition geschoben.

Foto: dpa/Boris Roessler

Es war eine überraschende Idee, die die Ampelregierung vor Wochen präsentierte: Mit einer Rasterfahndung suchte das Land nach möglichen islamistischen Gefährdern. Diese fand das Land bislang nicht – dafür zählte es 334 Mehrfachstraftäter. Die Opposition kritisiert, dass davon nur ein Bruchteil das Land bislang verlassen hat. Das Integrationsministerium verteidigt sich im Gespräch mit dem TV.

Was ist die Rasterfahndung?

Weil Täter bei Terroranschlägen wie in Berlin oder Paris ähnliche Biografien hatten, suchte das Landeskriminalamt über ein bestimmtes Profil nach Gefährdern: Die Kriterien: männlich, Migrant, zwischen 14 und 35 Jahren, Herkunft aus einem Krisenstaat, in dem islamistischer Terror wütet. In Deutschland mussten die Männer über eine schwere Straftat wie Mord oder durch eine Verkettung von Delikten aufgefallen sein.

Wie viele Mehrfachstraftäter sind abgeschoben worden?

Laut Ministerium wurden sechs Straftäter abgeschoben, einer verließ das Land freiwillig.

Danach leben noch 327 gefährliche Straftäter im Land. Warum?

Die Opposition fordert schnelle Abschiebungen. Das Ministerium sagt, dass das nicht so einfach ist – und es derzeit ohnehin nicht mit der Zahl von 327 Straftätern rechnet. Denn: Die Angaben des Landeskriminalamts laufen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier erst schrittweise ein, weil die Arbeit akribisch ist. Die Sicherheitsbehörden stießen auf viele Doppel­identitäten, die nur in seltenen Fällen krimineller Natur waren, heißt es vom Integrationsministerium. Daniel Asche, Abteilungsleiter für Integration und Migration: „Als die Zustände 2015 unübersichtlich waren, haben wechselnde Sachbearbeiter Namen auch mal unterschiedlich geschrieben.“ Sei ein Mann mal ,Mohammed’ und mal ,Mohamed’ geschrieben worden, sei das ein doppelter Eintrag gewesen. Das LKA habe nun für Klarheit gesorgt. Dieses fertigt darüber hinaus seitenlange Dossiers an, wo von Straftaten bis zu gefahrenen Autos alles zum Täter aufgelistet ist.

Wie viele Fälle liegen der ADD bislang vor?

146 Straftäter lieferte das LKA in einer ersten Tranche, für 124 von ihnen waren rheinland-pfälzische Ausländerbehörden zuständig. Nach doppelten Meldungen und Abschiebungen bleiben noch 114. Von diesen befinden sich zwölf in Haft, 13 sind unbekannt verzogen, 61 haben eine Aufenthaltserlaubnis, 23 sind geduldet. Bei fünf Straftätern habe das Ministerium zuletzt die Zustimmung gegeben, sie abzuschieben. Weitere 86 Fälle seien bis vor wenigen Tagen übermittelt worden.

Was macht Abschiebungen so schwer?

Von den 114 Fällen kamen alleine 27 aus Afghanistan, 22 aus Syrien und 18 aus Somalia. Länder, bei denen Rückführungen nicht ohne weiteres möglich sind, sagt Asche. „In Afghanistan schauen wir genau hin, was Menschen droht, die wir dorthin zurückführen – das kann bis zu Folter und Tod reichen.“ Syrien sei Bürgerkriegsgebiet. Abschiebungen sind tabu. In Somalia fehle ein verlässlicher Ansprechpartner für Verhandlungen – das Land verlange hier Lösungen vom Bund. Oft fehle es an Papieren, was Zeit koste. Ein anderes Mal kann es einen deutschen Ehepartner geben oder – wie mit der Türkei – einen völkerrechtlichen Vertrag, der Aufenthaltsrechte bestimmt. Probleme benennt Asche bei Linienflügen, in denen Menschen häufig abgeschoben werden. „Wenn der Betroffene am Flughafen starken Widerstand leistet, führt das oft zu einem Abbruch, weil spätestens im Flugzeug der Pilot das Hoheitsrecht hat und Ärger mit anderen Passagieren vermeiden will.“

Was passiert in Fällen, wo Abschiebungen leichter möglich sind?

In vielen Fällen schaue man, ob Abschiebungen beschleunigt werden könnten, sagt Asche. Wo sich Ermittlungsverfahren häuften, müsse nicht in jedem Fall eine Verurteilung abgewartet werden. Aber: Nicht passieren dürfe ein Fall wie der eines zu Unrecht abgeschobenen Afghanen aus Mecklenburg-Vorpommern.

Wer kümmert sich um Abschiebungen im Land?

Zuständig sind die kommunalen Ausländerbehörden. In der ADD kümmert sich eine Gruppe mit vier Referenten und zwei Mitarbeitern um Rückführungen. Sie halten Kontakt zu Behörden, arbeiten mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Land zusammen. Dazu gibt es eine Rückführungsstelle in Trier, die sich um Fragen wie das Beschaffen von Pässen kümmert. Asche sieht das System gut aufgestellt: Protagonisten vor Ort kennen die Menschen besser als eine zentrale Institution, das Land lasse die Behörden nicht alleine, sagt er. Die CDU sieht es anders: Sie fordert, Abschiebungen allein in die Hände des Landes zu legen.

Land hat in diesem Jahr 603 Flüchtlinge abgeschoben

603 Flüchtlinge sind bislang in diesem Jahr bis einschließlich Mai vom Land abgeschoben worden. Das teilt das grün-geführte Integrationsministerium auf TV-Anfrage mit. 150 Menschen verließen ferner Rheinland-Pfalz aus eigenem Antrieb, 466 ließen sich ihre freiwillige Rückkehr fördern. (flor)

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