Wegen falscher Spesenabrechnungen entlassen

Trier · Eine Kündigung ist unwirksam, die zweite ist rechtens: Das Trierer Landgericht hat bestätigt, dass der ehemalige Top-Manager der Unternehmensgruppe Reh, Hans-Jürgen Lichter, zu Recht entlassen wurde - wegen falscher Spesen- und Fahrtkostenabrechnungen.

 Hans-Jürgen Lichter. TV-Foto: Archiv/Roland Morgen

Hans-Jürgen Lichter. TV-Foto: Archiv/Roland Morgen

Die Kündigung des ehemaligen Top-Managers der Unternehmensgruppe Reh (Sektkellerei Schloss Wachenheim), Hans-Jürgen Lichter, ist rechtens. Das entschied das Trierer Landgericht. Lichter wurde im März vergangenen Jahres entlassen. Als Grund wurden von der Unternehmensgruppe Unregelmäßigkeiten bei Grundstücksgeschäften angegeben. Diese Kündigung erkannte das Gericht aus formalen Gründen nicht an. Wohl aber eine zweite, die im September, erfolgt ist. Darin wird Lichter vorgeworfen, die Überstunden einer Mitarbeiterin als Fahrtkosten und Spesen abgerechnet zu haben. Das sei ein Vertrauensbruch, urteilte das Gericht.

Hans-Jürgen Lichter, bis März vergangenen Jahres Vorstandsvorsitzender der zur Unternehmensgruppe Reh gehörenden Kloster Machern AG, soll seinen Arbeitgeber bei einem Grundstücksgeschäft in Wittlich um Millionen geprellt haben. Er soll das ehemalige Klostergelände St. Paul im Auftrag der Kloster Machern AG, ein Tochterunternehmen der zum Konzern gehörenden Günther-und-Käthi-Reh-Stiftung, für eine Million Euro gekauft und später für drei Millionen Euro verkauft haben - unter anderem an die Grundstückentwicklungsgesellschaft St. Paul, an der Lichter beteiligt ist. Daher wurde dessen erst im Juni 2011 um fünf Jahre verlängerte Vertrag im März 2012 gekündigt. Dagegen klagte Lichter. Als bei der ersten Verhandlung vor der Handelskammer des Trierer Landgerichts im August vergangenen Jahres erkennbar wurde, dass die Kündigung womöglich aus formalen Gründen nicht wirksam sein könnte, folgte seitens der Reh-Gruppe eine zweite Kündigung im September.

Begründung dieses Mal: Lichter soll eine Buchhalterin der Reh-Gruppe angewiesen haben, eine Rechnung für ausgeführte Erdarbeiten an auf dem Klostergelände in Wittlich gebauten Kita auf ein anderes Projekt umzubuchen. Angeblicher Grund: Für die Kita soll zu dem Zeitpunkt noch gar kein Bauantrag gestellt worden sein. Als Chef des ebenfalls zur Reh-Gruppe gehörenden Trierer Bürgervereins (TBV) soll Lichter, der vor seinem Wechsel zu Reh Leiter des Caterings des Wittlicher Unternehmens Bungert war, eine Mitarbeiterin zum Schein bei einer Luxemburger Tochterfirma beschäftigt haben. Und er soll genehmigt haben, dass sie ihre Überstunden als Fahrtkosten abrechnen kann.

Und genau diese falsche Überstunden-Abrechnung hat nun dazu geführt, dass die zweite Kündigung Lichters wirksam geworden ist. Das Trierer Landgericht sieht in den fingierten Spesen- und Reisekostenabrechnungen einen schweren Vertrauensbruch. Die erste Kündigung von März vergangenen Jahres ist laut Gericht allerdings nicht wirksam. Und zwar aus formalen Gründen.

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