Weniger Schutz für Embryonen?

MAINZ. Die Bioethik-Kommission des Landes plädiert für eine Lockerung der gesetzlichen Vorgaben für künstliche Befruchtungen und den Schutz von Embryonen. So soll die Untersuchung von Eizellen vor einer Einpflanzung in die Gebärmutter in begründeten Risiko-Fällen zugelassen werden.

In zwei Punkten sind sich die Experten der Bioethik-Kommission einig: Auch künftig darf es bei der künstlichen Befruchtung keinerlei "Musterkind"-Auswahl geben, und Embryonen (befruchtete Eizellen) dürfen nicht zu Forschungszwecken hergestellt werden. In einem Bericht zum Thema "Fortpflanzungsmedizin und Embryonenschutz" spricht sich die Mehrheit des 30-köpfigen Gremiums unter Vorsitz von Justizminister Herbert Mertin (FDP) bei zwei Gegenvoten jedoch auch für weniger strenge Vorgaben bei einer künstlichen Befruchtung und ein stärkeres Gewicht des Gesundheitsschutzes der Mutter aus.Diagnostik bisher nicht zugelassen

Eine gezielte Untersuchung befruchteter Eizellen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter sollte unter engen Voraussetzungen zugelassen werden, um bei genetisch vorbelasteten Eltern weitgehend Risiken auszuschließen und nicht später mit einer Abtreibung eingreifen zu müssen. Diese Präimplantationsdiagnostik (PID) ist bisher in Deutschland nicht zugelassen. Die Frau sollte zudem nach ärztlicher Beratung selbst entscheiden können, wie viele Embryonen erzeugt und übertragen werden. So genannte "überzählige Embryonen" könnten nach den Worten Mertins bei Zustimmung der Eltern zur Adoption oder unter strengen Voraussetzungen auch zu Forschungszwecken freigegeben werden. Bisher dürfen drei Embryonen gewonnen und eingepflanzt werden. Um das gewachsene Risiko von Mehrlings-Schwangerschaften zu umgehen, plädiert die Kommission dafür, ein Embryo nach rein äußerlicher Beobachtung auszuwählen und einzupflanzen. Diese Vor-Untersuchung ist laut Mertin nicht geeignet, "maßgeschneiderte Kinder" auszuwählen. Nach Überzeugung des evangelischen Theologen und Sozialethikers Professor Hartmut Kreß darf der Gesundheitsschutz der Mutter nicht hinter einem absoluten Embryonenschutz zurückstehen. Vermeidbarer Schaden müsse auch tatsächlich vermieden werden. Kreß spricht sich auch dafür aus, die Vorgaben zur Stammzellenforschung zu überdenken und die bisher starre Stichtagsregelung zu lockern, um Erkenntnisse über schwerste Krankheiten zu gewinnen und Heilungschancen zu eröffnen. Bislang dürfen Stammzellen in Deutschland nicht hergestellt, sondern nur eingeführt werden, wenn sie vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Unter Experten werden diese Zellen aber als nicht mehr wissenschaftstauglich angesehen. Der Einsatz der PID könnte nach Überzeugung von Kommissionsmitglied Professor Eberhard Merz, Chefarzt einer Frankfurter Frauenklinik, vor allem Risiko-Schwangerschaften vermeiden und "Gesundheitstourismus" in Nachbarstaaten erübrigen. Abgelehnt werden die Empfehlungen der Kommissionsmehrheit in einem Sondervotum vom katholischen Moraltheologen Professor Johannes Reiter (Universität Mainz). Er verweist auf die Grundsatz-Position der katholischen Kirche, die jegliche künstliche Befruchtung ablehnt und Embryonen unter absolutem Schutz sieht. Vorhaltungen in einem zweiten abweichenden Votum, in der Kommission habe es einen Interessendruck gegeben, widersprechen sowohl Mertin als auch Kreß. Mit dem Kommissionsbericht soll laut Mertin eine breite öffentliche Diskussion angestoßen werden. Das Mainzer Kabinett habe die Empfehlungen zur Kenntnis genommen, sie sich aber nicht zu Eigen gemacht. Mit einem Gesetzesvorstoß rechnet der Justizminister nicht in absehbarer Zeit, da es keine Erfolgsaussichten im Bundestag gebe.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort