Wer geht, fällt nicht ins Nichts

MAINZ. Für 28 Abgeordnete des rheinland-pfälzischen Landtags ist heute letzter "Dienst-Tag". Ob freiwilliger Abschied oder erzwungenes parlamentarisches Aus – einen unmittelbaren Absturz ins finanzielle Nichts hat keiner von ihnen zu befürchten.

Egal, ob sich Volksvertreter wie die Mehrheit der überraschend ausgeschiedenen Grünen-Fraktion auf Job-Suche begeben müssen oder der Ruhestand winkt, der Abschied vom Landtag wird zumindest finanziell ordentlich abgefedert. Jeder Abgeordnete, der dem Parlament wenigstens ein Jahr angehört hat, erhält Übergangsgeld. Mindestens drei Monate lang gibt es die Grunddiät von 5146 Euro. Für jedes weitere Jahr im Landtag ist ein zusätzlicher Monat Übergangsgeld fällig, maximal ein Jahr lang. Wer also auf mindestens zwei Wahlperioden mit insgesamt zehn Jahren Abgeordneten-Dasein zurückblicken kann, erhält ein zusätzliches Jahr seine gewohnten Bezüge - auch ohne an der Parlamentsfront zu stehen. Selbst wenn der ausscheidende Parlamentarier den 60. Geburtstag hinter sich hat und damit Anspruch auf Altersversorgung, wird erst einmal das höhere Übergangsgeld fällig. Grundsätzlich werden andere Einkommen oder Versorgungsbezüge jedoch verrechnet. Auch Anspruch auf Altersversorgung

Nicht stören müssen sich die Abgeordneten an der beschlossenen Heraufsetzung des allgemeinen Rentenalters. Für sie gilt ein Anspruch auf Altersversorgung nach zehn Jahren Parlamentszugehörigkeit ab 60. Für jedes weitere Landtagsjahr rückt der Anspruch um ein Jahr auf frühestens den 57. Geburtstag nach vorne. Auch die Altersversorgung selbst kann sich sehen lassen. Nach zehn Jahren Parlamentsarbeit liegt sie bei 33 Prozent der Bezüge, also 1698 Euro. Bis zum 20. Jahr steigt der Anspruch jährlich um 3,5 Prozent auf einen Höchstwert von 68 Prozent (3499 Euro). Von den zwei Ministern und vier Staatssekretären, die durch die Regierungsneubildung nun ihre Ämter verlieren, werden die Ressortchefs Hans-Artur Bauckhage und Herbert Mertin sowie ihre Staatssekretäre Günter Eymael und Stefanie Lejeune als FDP-Abgeordnete künftig im Landtag sitzen. In den einstweiligen Ruhestand werden die Staatssekretäre Walter Strutz (57, FDP) und Roland Härtel (62, SPD) versetzt. Ihnen stehen für eine Zeitdauer, die sich nach Länge ihrer Amtszeit richtet, Bezüge in Höhe von 71 Prozent ihrer Besoldungsgruppe B9 (8374 Euro) zu. Während Härtel bereits seit 1991 als Staatssekretär fungiert, ist Strutz erst eineinhalb Jahre im Wirtschaftsministerium im Amt.

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