Umwelt Wer überprüft eigentlich die Windräder?

Trier · Der Landesfeuerwehrverband fordert ein Brandschutzkonzept. Das Land sieht die Sicherheit durch Kontrollen gewährleistet.

   Die aufgehende Sonne taucht über Feldern und Windrädern den Nebel in warmes Licht: So lieblich wie hier kommt das Thema Windkraft angesichts der jüngsten Vorfälle aber nicht rüber.

Die aufgehende Sonne taucht über Feldern und Windrädern den Nebel in warmes Licht: So lieblich wie hier kommt das Thema Windkraft angesichts der jüngsten Vorfälle aber nicht rüber.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Bis zu 200 Meter können Windräder hoch sein. Wenn es dort oben brennt, dann ist die Feuerwehr machtlos. Es bestehe keine Möglichkeit der Brandbekämpfung, sagt Michael Klein, Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz. Die häufigste Brandursache bei Windrädern seien Blitzeinschlag oder elektrische Fehler. Laut Bundesverband Windenergie (BWE)  hat es seit 2005 insgesamt 79 Unfälle an deutschen Windkraftanlagen gegeben. Zumeist waren es Brände. Klein fordert daher für jede Windanlage ein eigenes Brandschutzkonzept und jeweils einen Notfallplan. Dazu zählten die Verwendung nichtbrennbarer oder schwer entflammbarer Stoffe, ein  Blitz- und Überspannungsschutz, ein Rauchverbot  in der Anlage und um sie herum, automatische Brandmelde- und Feuerlöschanlagen sowie „regelmäßige fachkundige Instandhaltung“.

Nachdem vorige Woche an der A 62 bei Grimbsweiler ein Windrad durch eine Sturmböe zerstört und Teile des Rotors auf die Straße geweht worden sind, wird wieder über die Sicherheit und die Kontrolle von Windrädern diskutiert. Bislang habe der Gesetzgeber nicht vorgesehen, Windenergieanlagen als „überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung“ einzustufen, heißt es bei der für die Genehmigung der Windräder zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz. Diese Einstufung wäre Voraussetzung für die Festlegung von Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen wie etwa den Tüv. Beim rheinland-pfälzischen Umweltministerium sieht man durch solche Tüv-Prüfungen, wie sie etwa für Tankstellen und Aufzüge verpflichtend sind, keinen „Sicherheitsgewinn“. Bereits jetzt müsse nach den „einschlägigen Regelungen“ an einer Windenergieanlage in regelmäßigen Abständen eine sogenannte „wiederkehrende Prüfung“ durch unabhängige Sachverständige durchgeführt werden, sagte eine Ministeriumssprecherin.

Die Bundesregierung hatte sich bereits 2018 auf eine Anfrage des saarländischen FDP-Bundestagsabgeordneten Oliver Luksic gegen eine solche Tüv-Pflicht ausgesprochen. Nach dem Zwischenfall vergangene Woche hat der FDP-Politiker erneut eine Kontrolle etwa durch den Tüv gefordert. „Windräder müssen endlich als Industrieanlagen betrachtet werden, die einer bundeseinheitlichen verpflichtenden Tüv-Prüfung der gesamten Anlagen unterliegen.“ Bei seinen Parteikollegen im Land sieht man das anders. „Die Zahl der Zwischenfälle mit Windkraftanlagen ist in Rheinland-Pfalz sehr gering. Dies zeigt, dass die gängige Praxis der Prüfungen einem bewährten Konzept folgt“, sagt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Marco Weber.

 Laut Umweltministerium gehört zur Kontrolle der Anlagen die Prüfung der Maschine „inklusive der elektrotechnischen Komponenten“, der Rotorblätter, der Tragstruktur des Turms und der zugänglichen Bereiche des Fundaments. „Es wird dabei auf mangelfreien Zustand hin geprüft.“ Durchgeführt würden die Prüfungen von unabhängigen Sachverständigen und zwar üblicherweise alle zwei Jahre. Allerdings könne das Prüfintervall, wenn nachgewiesen werde, dass die Anlage mindestens jährlich gewartet werde, auf bis zu vier Jahre verlängert werden.

Genau das kritisiert der Tüv. „In der Praxis führt das dazu, dass die Sicherheit der neueren Windräder nur alle vier Jahre von unabhängiger Seite überprüft wird“, sagt Joachim Bühler, Geschäftsführer des Tüv-Verbands. Dieser Zeitraum sei zu lang. Zudem gebe es keine Vorgaben zur Kompetenz und Unabhängigkeit der Sachverständigen.

Die Landesregierung sieht in den Forderungen des Überwachungsvereins vor allem „eigenwirtschaftliche Interessen“. Dieser habe ein Interesse daran, „möglichst häufig zu prüfen“, sagte Umweltstaatssekretär Thomas Griese (Grüne) im Januar im Umweltausschuss.

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