Windräder dürfen näher bei Orten stehen

Trier/Mainz · Windräder dürfen künftig bis zu 800 Meter entfernt von Wohnhäusern gebaut werden. Bislang galten 1000 Meter als Mindestabstand. Die Landesregierung hat gestern einen entsprechenden Erlass herausgegeben.

 Windkraft (Symbolfoto)

Windkraft (Symbolfoto)

Foto: Fritz-Peter Linden/Archiv

Die Neufassung des Landesentwicklungsplanes (Lep IV) soll in den nächsten Wochen endgültig von der Landesregierung verabschiedet werden. Darin soll es dann konkrete Vorgaben für die Planung und den Bau von Windrädern geben. Derzeit gibt es nur einen Entwurf der Neufassung des Lep IV. Trotzdem, auch noch ohne rechtlich verbindliche Vorgaben, laufen in vielen Kommunen, vor allem in der Eifel und im Hunsrück die Planungen für die Errichtung von Windrädern auf Hochtouren. Um den Ausbau der Windenergie zu lenken, hat die Landesregierung gestern einen Erlass herausgegeben. Darin werden die Pläne für die Windkraftanlagen konkretisiert. "Die Rechtslage und die Voraussetzungen für die Nutzung von Windenergie haben sich geändert", begründet Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Grüne) das gestern veröffentlichte Rundschreiben. Die wesentlichen Neuerungen gegenüber dem bisherigen Entwurf beziehen sich auf die Abstandsempfehlungen und den Artenschutz. Während bisher 1000 Meter als Mindestabstand von Wohnbebauung empfohlen wurden, sind es nun nur noch 800 Meter. Damit werde den Fortschritten in Technik und Fertigung der Anlagen Rechnung getragen, heißt es in dem Erlass. Bei der für die Raumplanung zuständigen Regionalen Planungsgemeinschaft sieht man die Empfehlung kritisch. 800 Meter Abstand seien zu wenig, sagt Roland Wernig, Chef der Planungsgemeinschaft. Eine größere Bedeutung soll künftig der Artenschutz, besonders der Schutz der Vögel, bei der Planung erhalten. Nach Plänen der Landesregierung soll bis 2020 die Zahl der Windkraftanlagen von derzeit rund 1200 auf etwa 2800 steigen. wie

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