Zu lange hinterm Steuer

BITBURG. (dj) Obwohl die Lenkzeiten seiner Fahrer schon längst überschritten waren, hat ein Fuhrunternehmer aus dem Raum Bitburg sie dazu genötigt, noch weiter zu fahren. Das Amtsgericht hat ihn gestern daher zu einer Geldstrafe von 28 000 Euro verurteilt.

Richter Udo May fasste bei der Gerichtsverhandlung ein Verfahren wegen Nötigung und ein weiteres wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz zu einer Verhandlung zusammen. Der Beschuldigte, ein selbstständiger Unternehmer aus dem Raum Bitburg, hatte seine LKW-Fahrer regelmäßig genötigt, länger als erlaubt hinterm Lenkrad zu sitzen. Beispielsweise habe es laut Richter May Fahrten von Norddeutschland nach Frankreich am Stück gegeben. Das Verhalten des Transportunternehmers kam ans Licht, als einer seiner Mitarbeiter körperlich zusammengebrochen war und sich selbst wegen Überschreitung der Lenkzeit angezeigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte gegen den Fuhrunternehmer bereits einen Strafbefehl in Höhe von 30 000 Euro erlassen. Zudem war ein Bußgeldbescheid über 15 000 Euro ergangen. Gegen beides hatte der Fuhrunternehmer Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht Bitburg bestätigte gestern die erhobenen Vorwürfe, verringerte aber die Geldstrafe wegen der wirtschaftlichen Situation des Unternehmers von ursprünglich 45 000 Euro auf 28 000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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