Zusätzliche Stellen trotz Personalabbaus

Mainz/Trier · Bei den drei wegen der akuten Terrorgefahr geschaffenen zusätzlichen Stellen in der rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaft handelt es sich um neu geschaffene Stellen. Das stellte das Justizministerium gestern auf TV-Anfrage klar. Die CDU sprach davon, dass es sich lediglich um Versetzungen innerhalb des bestehenden Personals handeln sollte.

Mainz/Trier. Die rheinland-pfälzische Staatsanwaltschaft werde zur besseren Terrorabwehr um drei zusätzliche Stellen verstärkt. Das teilte Justizminister Gerhard Robbers (SPD) am Sonntag unmittelbar nach den Anschlägen in Paris mit. Gestern sorgte dann die CDU für Verwirrung, die mitteilte, es handele sich nicht um zusätzliche Stellen, sondern um einen Verschiebebahnhof, wie der Vize der CDU-Landtagsfraktion Christian Baldauf sagte. Und: "Die Landesregierung verwirrt die Öffentlichkeit."

In der Tat sorgte Robbers Ankündigung vom Wochenende für Verwunderung. Der Minister sagte vor zwei Wochen im Rechtsausschuss des Landtags, dass verteilt auf die Gerichte im Land acht Richterstellen wegfallen sollen. Auch bei den Staatsanwaltschaften soll gespart werden, zwei Stellen sollen gestrichen werden. Daher überraschte die Aussage, dass drei zusätzliche Stellen bei der Staatsanwaltschaft geschaffen werden sollen. Eine Ministeriumssprecherin bestätigte gestern jedoch, dass es sich angesichts der Anschläge von Paris tatsächlich um drei neue Stellen handele und damit der geplante Wegfall von zwei Staatsanwälten vom Tisch sei. Seit Wochen gehen Richter und Staatsanwälte gegen den geplanten Personalabbau auf die Barrikaden. In einem Brandbrief der Präsidenten der obersten rheinland-pfälzischen Gerichte (Oberlandesgerichte, Oberverwaltungsgericht, Verfassungsgerichtshof, Landessozial- und -arbeitsgericht, und Finanzgerichtshof) sowie der beiden Generalstaatsanwaltschaften in Koblenz und Zweibrücken warnten die Spitzenjuristen des Landes, dass die "Funktionsfähigkeit der Justiz … durch weitere Personaleinsparungen massiv gefährdet" werde.
Die Gerichtspräsidenten und beiden Generalstaatsanwälte, darunter auch der frühere Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer, verwiesen darauf, dass bereits seit 2013 über 40 Richterstellen weggefallen seien und sich damit die Verfahrensdauer erheblich erhöht habe. Zunächst plante das Land, in den kommenden Jahren weitere 15 Richterstellen abzubauen. Im Entwurf für den kommenden Haushalt war dann jedoch von acht Richterstellen weniger die Rede.
Das sei der falsche Weg, kritisierte der Landesverband des Richterbundes. Durch den Zuzug von Flüchtlingen wachse die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz in nie da gewesener Weise, daraus ergebe sich ein Bedarf von fünf zusätzlichen Richtern und drei zusätzlichen Staatsanwälten. Bereits jetzt fehlten 25 Staatsanwälte.
Maßvolle Kürzung


Zwar falle die nun beschlossene Kürzung gemessen an der Gesamtzahl der Richter "maßvoll aus", sagt Manfred Grüter, Vize des Landgerichts Trier und Landesvorsitzender der Neuen Richtervereinigung. Da die Stellen nicht bei den Amtsgerichten eingespart werden könnten, träfe jede Kürzung die gleichen wenigen größeren Gerichte in Rheinland-Pfalz, sagte Grüter und fügte hinzu: "Diese sind daher an der Belastungsgrenze angekommen." Besonders angespannt sei die Situation bei den Strafkammern der Landgerichte. "Alle Sachen, in denen der Angeklagte nicht in Haft ist, bleiben liegen", so Grüter. Angesichts der dringend notwendigen Personalverstärkung der Landgerichte bedürfe es "absehbar einer personellen Aufstockung bei den Richtern".
Die CDU will einen eigenen Vorschlag machen, wie sie trotz der verfassungsmäßig verankerten Schuldenbremse mehr Richterstellen schaffen kann.Extra

Die Justiz in Rheinland-Pfalz gliedert sich auf verschiedene Gerichte und Staatsanwaltschaften auf. Es gibt zwei Oberlandes- und acht Landesgerichte. Zu den Landesgerichten gehören 46 Amtsgerichte. Hinzu kommen ein Oberverwaltungs- und vier Verwaltungsgerichte. Das Trierer Verwaltungsgericht ist unter anderem zuständig für alle Asylverfahren im Land. Zu den sogenannten Fachgerichten gehören auch die fünf Arbeitsgerichte und das Landesarbeitsgericht. Ebenso die vier Sozialgerichte und das Landessozialgericht. Außerdem gibt es noch den Verfassungsgerichtshof und das Finanzgericht. Die Staatsanwaltschaft teilt sich auf in die zwei Generalstaatsanwaltschaften in Koblenz und Zweibrücken sowie die acht Staatsanwaltschaften. wie

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