Justiz 2,50 Euro für das Essen von Flüchtlingen

Trier · Zwei Jahre nach dem Höhepunkt der Krise streiten ein Unternehmer und das Land Rheinland-Pfalz über Kosten und Unterkünfte.

Irgendwann platzt Richter Helmut Feit der Kragen. Er könne nicht nachvollziehen, wie hoch der tatsächliche Schaden sei, der der Oberbayrischen Fleisch- und Wurstwarenfabrik entstanden sei. Mehrmals betont der Zivilrichter, es könne nicht sein, dass das Unternehmen Reibach machen wolle. Das Unternehmen hat die Trierer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verklagt. Es will 100 000 Euro von der Landesbehörde, die für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz zuständig ist.

Hintergrund ist eine öffentliche Ausschreibung aus dem Jahr 2016, der Hochphase der Flüchtlingskrise. Da sucht die ADD einen Caterer, der die Verpflegung von bis zu 3000 Flüchtlingen übernehmen kann. Diese sollten in Unterkünften in Alzey und Bad Kreuznach untergebracht werden. Weil zu dieser Zeit pro Monat weit über 1000 Flüchtlinge nach Rheinland-Pfalz gekommen sind, hat das Land damals hektisch nach Standorten für Erstaufnahmeeinrichtungen gesucht. In einer alten Lagerhalle in Alzey sollten ab März 2016 bis zu 1000 Flüchtlinge untergebracht werden. Doch bevor die Erstaufnahmeeinrichtung eröffnet wurde, ging die Zahl der dem Land zugewiesenen Flüchtlinge zurück. Daher wurde die Einrichtung in Alzey nicht eröffnet.

Allerdings hat die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes, die im Auftrag der ADD die Ausschreibung für die Verpflegung machte, vorher dem bayrischen Wurstfabrikanten den Zuschlag erteilt, weil dieser das günstigste Angebot abgegeben hatte. Das Unternehmen bot an, für 2,57 Euro pro Person und Tag Frühstück, Mittag- und Abendessen zu machen. Zusammen mit Personalkosten veranschlagte das Unternehmen 6,20 Euro pro Mahlzeit, kalkuliert auf der Basis von 1000 Essen pro Tag. Das bayrische Unternehmen ist für die Verpflegung in verschiedenen Unterkünften auch in anderen Bundesländern zuständig gewesen.

Neben dem Geld für die nicht ausgegebenen Essen stellt das Unternehmen dem Land unter anderem auch Kosten für die Personalauswahl und den Kauf von Maschinen in Rechnung.

Allerdings konnten weder der Anwalt des Unternehmens, Christian Fuchs, noch der Geschäftsführer, Peter Fischhaber, aus Sicht des Richters eine plausible Kalkulation vorlegen. Fischhaber wirft der ADD vor, aus „politischen Gründen“ keine Flüchtlinge in der Erstaufnahmestelle Alzey untergebracht zu haben, um so einen aus seiner Sicht teureren Mitbewerber, der den Auftrag für die Verpflegung von Flüchtlingen in anderen Unterkünften hat, zu unterstützen.

Andreas Ammer, Anwalt der ADD, weist daraufhin, dass die Zahl der untergebrachten Flüchtlinge und damit die Zahl der auszugebenden Essen nur auf Schätzungen beruht hätten. Niemand habe zur damaligen Zeit sagen können, wie viele Unterkünfte tatsächlich gebraucht werden würden. Aus diesem Grund habe das Unternehmen keinen Anspruch auf die Bezahlung von 3000 Essen, die gar nicht ausgegeben worden seien. In der Ausschreibung sei ausdrücklich die Rede gewesen von einer geschätzten Zahl von bis zu 3000 Flüchtlingen, so Ammer.

Die Verhandlung vor der Zivilkammer offenbart eindrucksvoll, unter welchem Druck das Land in der Hochphase der Flüchtlingskrise gestanden hat. Weil zum Teil zu spät auf die größer werdende Zahl der ins Land kommenden Flüchtlinge reagiert wurde und unter anderem die Aufnahmeeinrichtungen in Trier teilweise völlig überfüllt waren, wurden eilends überall im Land leerstehende Hallen und Gewerbeflächen angemietet, um dort zur Not Unterkünfte zu errichten. Dabei wurden Einrichtungen geplant, Mietverträge geschlossen oder Aufträge vergeben, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass die Unterkünfte nicht gebraucht werden würden.

Die Verhandlung zeigt aber auch, wie Unternehmen versucht haben, mit der Flüchtlingskrise Geld zu verdienen. Der Geschäftsführer der Wurstfabrik verteidigt die günstigen Essenspreise damit, dass man dem Land Rheinland-Pfalz während der Flüchtlingskrise habe entgegenkommen wollen.

Statt bis zu 3000 mussten damals schließlich nur 19 Flüchtlinge von dem Unternehmen versorgt werden. Und das auch nur 51 Tage lang. Dafür wurden über 8000 Euro fällig, die die ADD bislang nicht bezahlt hat. Daher schlug der Richter einen Vergleich vor: Die Behörde zahlt dem Unternehmen statt der laut Klage verlangten 100 000 insgesamt 25 000 Euro – und damit wäre der Rechtsstreit beendet. Noch ist unklar, ob beide Seiten darauf eingehen werden.

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